BFSG für Online-Kurse und E-Learning: Lernplattformen barrierefrei gestalten
E-Learning und BFSG: Wer ist betroffen?
Jeder der Online-Kurse, Webinare, digitale Lernplattformen oder E-Learning-Inhalte gegen Bezahlung oder als Dienstleistung anbietet, fällt unter das BFSG. Das gilt für große Plattformen genauso wie für Einzelpersonen die einen Online-Kurs auf ihrer Webseite verkaufen. Teachable, Thinkific, Elopage, DigiStore24 – überall wo Kurse digital verkauft und konsumiert werden, greifen die Barrierefreiheits-Anforderungen.
Gemäß §1 BFSG umfasst der Anwendungsbereich ausdrücklich digitale Dienstleistungen, die über Webseiten oder mobile Anwendungen erbracht werden. Online-Kurse fallen als elektronische Dienstleistung im Fernabsatz in diese Kategorie – unabhängig davon, ob du Solopreneur bist oder eine Plattform mit tausenden Kursen betreibst.
Konkret betroffen sind: Kursanbieter mit eigener Webseite, Coaches und Berater mit digitalen Lernprogrammen, Unternehmen die Mitarbeiterschulungen als E-Learning anbieten, sowie Plattformbetreiber wie Udemy-Alternativen im deutschsprachigen Raum. Auch wer über Marktplätze verkauft, bleibt für die Barrierefreiheit seiner eigenen Inhalte verantwortlich.
Wichtig zu verstehen: Die Verantwortung ist geteilt. Die Plattform (z.B. Teachable, Moodle) muss ihre Oberfläche barrierefrei gestalten. Du als Kursersteller bist für deine Inhalte verantwortlich – Videos, PDFs, Quiz-Fragen, Kursbeschreibungen. Gemäß §3 BFSG trifft die Pflicht jeden Wirtschaftsakteur, der Produkte oder Dienstleistungen in den Verkehr bringt. Bei Online-Kursen bist das du. Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.
Die größten Barrierefreiheits-Probleme im E-Learning
Kursvideos ohne Untertitel (betrifft ca. 80% aller Online-Kurse). Das verstößt direkt gegen WCAG SC 1.2.2 (Untertitel, voraufgezeichnet). Präsentationsfolien als Bild-Screenshots statt als Text – damit sind Screenreader-Nutzer komplett ausgeschlossen.
Quiz-Module die nur per Mausklick bedienbar sind, verletzen WCAG SC 2.1.1 (Tastatur). PDF-Arbeitsmaterialien die nicht barrierefrei sind – ein häufiges Problem, das sich mit dem richtigen Workflow aber gut lösen lässt. Mehr dazu in unserem Leitfaden für barrierefreie PDFs.
Kurs-Navigation die per Tastatur nicht funktioniert. Fortschritts-Anzeigen die für Screenreader unsichtbar sind – hier fehlen oft aria-valuenow und aria-valuemax Attribute. Und zeitgesteuerte Quizze ohne Möglichkeit zur Verlängerung verstoßen gegen WCAG SC 2.2.1 (Zeitvorgaben anpassbar).
LMS-Plattformen im Barrierefreiheits-Vergleich
Moodle ist der Goldstandard für barrierefreies E-Learning. Als Open-Source-LMS wird es aktiv nach WCAG 2.1 AA entwickelt und bietet native Unterstützung für Screenreader, Tastaturnavigation und konfigurierbare Zeitlimits. Wer volle Kontrolle will, fährt mit Moodle am besten.
Teachable hat grundlegende Barrierefreiheit verbessert, ist aber nicht vollständig WCAG-konform. Insbesondere der Kursplayer und die Checkout-Seiten haben noch Lücken. Thinkific hat einen Accessibility-Report veröffentlicht und arbeitet an Verbesserungen – der Video-Player unterstützt inzwischen Untertitel und Tastatursteuerung.
Elopage und DigiStore24 haben kaum öffentliche Informationen zu Barrierefreiheit. Hier empfehlen wir dringend, einen eigenen BFSG-Check durchzuführen und beim Anbieter nach einem VPAT oder Accessibility Statement zu fragen.
WordPress mit LearnDash oder LifterLMS gibt dir volle Kontrolle – du musst aber selbst für Barrierefreiheit sorgen. Der Vorteil: Du kannst jedes HTML-Element anpassen und barrierefreie Themes wie GeneratePress verwenden. Wenn du WordPress nutzt, lies auch unseren Leitfaden zu WordPress barrierefrei nach BFSG.
Tipp: Unabhängig von der Plattform solltest du beim Anbieter nach einem VPAT (Voluntary Product Accessibility Template) oder einem Accessibility Statement fragen. Dieses Dokument zeigt dir, welche WCAG-Kriterien die Plattform bereits erfüllt – und wo du als Kursersteller selbst nachbessern musst.
Video-Lektionen barrierefrei gestalten: Schritt für Schritt
Videos sind das Herzstück der meisten Online-Kurse – und gleichzeitig die größte Barriere. So machst du sie zugänglich:
Schritt 1: Untertitel erstellen. Nutze YouTube Studio, Vimeo oder Tools wie Rev für automatische Untertitel. Korrigiere sie anschließend manuell – automatische Erkennung hat eine Fehlerquote von 10–20%. Das ist zu viel für gehörlose Nutzer. Ausführliche Anleitungen findest du in unserem Artikel zu Videos, Untertiteln und Audiodeskription.
Schritt 2: Transkript bereitstellen. Zusätzlich zu Untertiteln sollte ein vollständiges Transkript als Text verfügbar sein. Das hilft nicht nur gehörlosen Nutzern, sondern verbessert auch die Auffindbarkeit über Suchmaschinen.
Schritt 3: Audiodeskription prüfen. Wenn dein Video wichtige visuelle Informationen enthält (z.B. Diagramme, Codebeispiele auf dem Bildschirm), benötigst du gemäß WCAG SC 1.2.5 eine Audiodeskription oder eine erweiterte Textbeschreibung.
Schritt 4: Player-Barrierefreiheit sicherstellen. Der Video-Player muss per Tastatur bedienbar sein: Play/Pause, Lautstärke, Vollbild und Untertitel-Toggle müssen ohne Maus erreichbar sein. Gute barrierefreie Player sind Able Player, Plyr und der native HTML5-<video>-Player mit controls-Attribut.
Schritt 5: Untertitel-Format wählen. Verwende WebVTT (.vtt) als Untertitel-Format – es ist der Web-Standard und wird von allen modernen Browsern und LMS-Plattformen unterstützt. SRT-Dateien funktionieren ebenfalls, müssen aber oft konvertiert werden. Binde die Untertitel über das <track>-Element ein:
<video controls>
<source src="lektion-01.mp4" type="video/mp4">
<track kind="subtitles" src="lektion-01.vtt"
srclang="de" label="Deutsch" default>
</video>
Quizze und Assessments barrierefrei umsetzen
Interaktive Elemente wie Quizze, Tests und Übungen sind essenziell für effektives E-Learning – aber oft die größten Barrierefreiheits-Sünder.
Verwende native HTML-Elemente: Radio-Buttons (<input type="radio">) und Checkboxen (<input type="checkbox">) statt Custom-JavaScript-Lösungen. Native Elemente sind von Haus aus tastatur-bedienbar und screenreader-kompatibel.
Drag-and-Drop vermeiden oder Alternative bieten: Drag-and-Drop-Aufgaben sind für Tastaturnutzer und Screenreader-Anwender praktisch unbenutzbar. Biete immer eine Dropdown- oder Eingabefeld-Alternative an.
Zeitlimits konfigurierbar machen: Gemäß WCAG SC 2.2.1 müssen Zeitvorgaben abschaltbar, verlängerbar oder auf mindestens das Zehnfache erhöhbar sein. Baue einen „Mehr Zeit“-Button ein.
Feedback zugänglich gestalten: Richtig/Falsch-Rückmeldungen müssen als role="alert" oder aria-live="polite" ausgezeichnet werden, damit Screenreader sie automatisch vorlesen.
Multiple-Choice richtig umsetzen: Gruppiere zusammengehörige Radio-Buttons in einem <fieldset> mit einer <legend>, die die Frage enthält. So versteht ein Screenreader den Kontext jeder Antwort-Option – gemäß WCAG SC 1.3.1 (Info und Beziehungen).
Fortschrittsanzeigen in Quizzen: Zeige den Fortschritt nicht nur visuell („Frage 3 von 10“), sondern auch programmatisch mit aria-valuenow="3", aria-valuemin="1" und aria-valuemax="10" auf einem Element mit role="progressbar".
Kursmaterialien: PDFs, Slides und Zertifikate
Begleitmaterialien sind ein wichtiger Bestandteil vieler Online-Kurse. Häufig werden sie aber als nicht-barrierefreie PDFs oder Bild-Dateien bereitgestellt.
PDFs: Jedes PDF-Dokument muss getaggt sein, eine logische Lesereihenfolge haben und Alternativtexte für Bilder enthalten. Erstelle PDFs idealerweise aus strukturierten Quelldokumenten (Word, InDesign) – nicht als Bild-Export. Unser PDF-Leitfaden zeigt dir den kompletten Workflow.
Präsentationen: Stelle Folien nicht nur als PDF bereit, sondern auch als HTML-Text oder zumindest als barrierefreies PowerPoint mit korrekter Lesereihenfolge und Alt-Texten.
Zertifikate: Kurs-Zertifikate werden oft als Bild-PDF generiert – ohne Textebene. Achte darauf, dass der Text im Zertifikat als echte Textebene vorliegt und nicht nur als Grafik. So können Screenreader den Inhalt vorlesen.
Checklisten und Arbeitsblätter: Wenn du ausfüllbare Checklisten als PDF bereitstellst, müssen die Formularfelder korrekt getaggt und per Tastatur bedienbar sein. Alternativ biete das gleiche Material als HTML-Seite an – das ist oft einfacher barrierefrei umzusetzen als ein PDF-Formular.
Audio-Dateien: Wenn du Podcast-Lektionen oder Audio-Downloads anbietest, musst du gemäß WCAG SC 1.2.1 (Reines Audio, voraufgezeichnet) ein Text-Transkript bereitstellen. Das gilt auch für Audio-Kommentare in Präsentationen.
Live-Webinare und synchrone Formate
Nicht nur aufgezeichnete Kurse, auch Live-Webinare und synchrone Lernformate fallen unter das BFSG, wenn sie als entgeltliche Dienstleistung angeboten werden. Die Anforderungen unterscheiden sich teilweise von On-Demand-Inhalten.
Echtzeit-Untertitel: Für Live-Formate verlangt WCAG SC 1.2.4 (Untertitel, live) Echtzeit-Untertitelung. Tools wie Zoom, Microsoft Teams und Google Meet bieten automatische Live-Captions – deren Qualität variiert aber stark. Für professionelle Kurse empfiehlt sich ein menschlicher Schriftdolmetscher.
Chat und Interaktion: Wenn dein Webinar einen Chat, Umfragen oder Breakout-Rooms nutzt, müssen auch diese Funktionen per Tastatur bedienbar sein. Prüfe die Barrierefreiheit deiner Webinar-Plattform vorab mit einem Screenreader.
Aufzeichnungen nachbearbeiten: Stelle Webinar-Aufzeichnungen nicht einfach online, sondern bearbeite sie nach: Untertitel korrigieren, Transkript erstellen, Kapitelmarken setzen. Damit erfüllst du die gleichen Anforderungen wie bei On-Demand-Videos.
Online-Kurse barrierefrei gestalten: Die Checkliste
Nutze diese Schritt-für-Schritt-Checkliste, um deinen Online-Kurs BFSG-konform zu machen:
1. Kursstruktur prüfen: Klare Überschriften-Hierarchie (H1 → H2 → H3), logische Modulreihenfolge, sichtbare Navigation zwischen Lektionen.
2. Videos aufbereiten: Untertitel erstellen und korrigieren, Transkripte bereitstellen, Player auf Tastatur-Bedienbarkeit prüfen.
3. Interaktive Elemente testen: Alle Quizze, Formulare und Buttons mit Tastatur durchspielen. Tab-Reihenfolge kontrollieren.
4. Materialien prüfen: PDFs auf Tags und Lesereihenfolge testen, Alternativtexte für alle Bilder, keine reinen Bild-Dokumente.
5. Fortschrittsanzeigen barrierefreiheit-konform machen: aria-valuenow, aria-valuemin, aria-valuemax und role="progressbar" korrekt setzen.
6. Farben und Kontraste: Mindestkontrast von 4,5:1 für normalen Text gemäß WCAG SC 1.4.3. Informationen nicht nur über Farbe vermitteln.
7. Plattform-Check: Kostenlosen BFSG-Scan durchführen und beim LMS-Anbieter nach VPAT oder Accessibility Statement fragen.
Für ähnliche Branchen-Anforderungen lies auch unseren Artikel zu BFSG für Nachhilfe und Coaching.
Barrierefreiheitserklärung für Kursplattformen
Gemäß §14 BFSG müssen Dienstleistungserbringer Informationen darüber bereitstellen, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Für deine Kursplattform bedeutet das: Veröffentliche eine Barrierefreiheitserklärung, die beschreibt, welchen Stand der Barrierefreiheit deine Kurse haben und wo noch Einschränkungen bestehen.
Diese Erklärung sollte enthalten: den aktuellen Konformitätsstand (z.B. „teilweise konform mit WCAG 2.1 AA“), bekannte Einschränkungen, einen Feedbackkanal für Nutzer mit Behinderungen und einen Zeitplan für geplante Verbesserungen. Platziere sie gut auffindbar im Footer deiner Kursseite.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die verbindliche Auslegung des BFSG und der zugehörigen BFSGV konsultiere bitte einen spezialisierten Rechtsanwalt. Stand: April 2026.
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