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BFSG für Fitnessstudios: Mitglieder-Portal und Online-Kurse barrierefrei

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

BFSG im Fitness-Bereich: Wer muss handeln?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfasst seit Juni 2025 Anbieter digitaler Dienstleistungen (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG). Für Fitnessstudios bedeutet das: Sobald du Online-Mitgliedschaften, digitale Kurspläne, Online-Coaching oder einen Shop für Supplements anbietest, bietest du digitale Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes an.

Große Ketten wie McFit, FitX oder Urban Sports Club sind definitiv betroffen. Aber auch kleinere Studios sollten ihre Webseite prüfen: Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern ob über die Webseite Verträge abgeschlossen, Buchungen vorgenommen oder kostenpflichtige Inhalte bereitgestellt werden.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen (§ 2 Abs. 4 BFSG: weniger als 10 Beschäftigte und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz) greift nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten. Prüfe also genau, ob dein Online-Supplement-Shop als Produktvertrieb zählt – dann gilt die Ausnahme dort nicht.

Typische Probleme auf Fitness-Webseiten

Bei unseren Analysen von Fitness-Webseiten sehen wir immer wieder dieselben Barrieren: Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.

Online-Mitgliedschaft und Checkout barrierefrei gestalten

Der Abschluss einer Online-Mitgliedschaft ist eine digitale Dienstleistung – und damit der Kern der BFSG-Pflicht. Der gesamte Prozess von der Paketauswahl bis zur Zahlungsbestätigung muss barrierefrei sein.

Konkret bedeutet das für den Checkout deines Fitnessstudios:

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Trainingsvideos: Untertitel und Audiodeskription

Trainingsvideos sind das Herzstück vieler Fitness-Webseiten – und ein häufiger Problempunkt. Die WCAG stellt klare Anforderungen:

Praxis-Tipp: Beschreibe in Trainingsvideos die Übung immer auch verbal („Jetzt die Knie beugen, Rücken gerade halten“). Das reduziert den Bedarf an zusätzlicher Audiodeskription und macht das Video für alle verständlicher.

BMI-Rechner und interaktive Tools

Viele Fitness-Webseiten bieten interaktive Tools wie BMI-Rechner, Kalorienrechner oder Trainingsplan-Generatoren an. Diese müssen nach dem BFSG barrierefrei sein:

Kurspläne und Stundentafeln barrierefrei gestalten

Verwende HTML-Tabellen mit korrekten th- und td-Elementen statt Bild-Grafiken. Füge eine Zusammenfassung (caption) hinzu, die den Inhalt beschreibt, z. B. „Kursplan Montag bis Freitag, Stand April 2026“. Setze scope="col" auf die Wochentage und scope="row" auf die Uhrzeiten.

Stelle sicher, dass die Tabelle auf Mobilgeräten scrollbar ist – wickle sie in einen Container mit overflow-x: auto und tabindex="0". Und biete den Kursplan auch als herunterladbare, barrierefreie PDF an.

Schritt für Schritt: Fitness-Webseite BFSG-fit machen

  1. Ist-Analyse durchführen: Starte mit einem kostenlosen BFSG-Schnellcheck, um die größten Barrieren zu identifizieren.
  2. Kursplan umstellen: Ersetze Screenshot-Kurspläne durch HTML-Tabellen mit caption, th und scope.
  3. Formulare überprüfen: Jedes Eingabefeld im Anmelde- und Checkout-Prozess braucht ein <label>. Custom-Slider durch native Eingabefelder ersetzen oder mit korrekten ARIA-Rollen ergänzen.
  4. Videos untertiteln: Alle Trainingsvideos mit synchronen Untertiteln versehen. Bei mehr als 20 Videos lohnt sich ein Untertitelungs-Dienstleister.
  5. Bilder prüfen: Alt-Texte für alle informativen Bilder ergänzen. Dekorative Bilder mit alt="" kennzeichnen.
  6. Farbkontraste testen: Alle Buttons, Links und Texte auf mindestens 4,5:1 Kontrast prüfen (SC 1.4.3). Tools wie der Contrast Checker von WebAIM helfen.
  7. Tastaturtest: Die gesamte Webseite einmal nur mit der Tastatur (Tab, Enter, Pfeiltasten) durchnavigieren. Jeder interaktive Bereich muss erreichbar und bedienbar sein.
  8. Screenreader-Test: Mit NVDA (kostenlos) oder VoiceOver die wichtigsten Seiten durchgehen: Startseite, Kursplan, Anmeldeformular, Checkout.

Häufige Fehler auf Fitness-Webseiten – und die Lösung

Fehler 1: Kursplan nur als Instagram-Grafik

Viele Studios posten den Wochenplan als Bild auf Instagram und binden ihn direkt in die Webseite ein. Für Screenreader ist das unsichtbar. Lösung: Zusätzlich eine echte HTML-Tabelle einbinden.

Fehler 2: „Jetzt Mitglied werden“-Button ohne Tastaturzugang

Custom-Buttons, die per <div onclick="..."> statt <button> umgesetzt sind, können nicht mit der Tastatur fokussiert oder aktiviert werden. Nutze native <button>- oder <a>-Elemente.

Fehler 3: Automatisch startende Hintergrundmusik

Einige Fitness-Webseiten spielen beim Laden Musik ab. Das verstößt gegen SC 1.4.2 (Audio Control) – Nutzer müssen Audio pausieren oder stoppen können, ohne die Seite zu verlassen.

Fehler 4: Overlay-Plugin statt echte Barrierefreiheit

Sogenannte Accessibility-Overlays blenden einen Button für Schriftgröße oder Kontrast ein, beheben aber keine strukturellen Probleme. Fehlende Labels, kaputte Tabellen oder nicht bedienbare Formulare bleiben bestehen. Das BFSG erfordert echte Barrierefreiheit im Code.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen zum BFSG wende dich an eine spezialisierte Kanzlei. Verstöße können nach § 32 BFSG zu Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis 100.000 € führen.

Häufig gestellte Fragen

Müssen unsere Trainingsvideos Untertitel haben?
Ja, wenn die Videos auf deiner Webseite eingebunden sind. WCAG SC 1.2.2 (Captions Prerecorded) verlangt Untertitel für alle voraufgezeichneten Audio-Inhalte. Bei Live-Streams gilt SC 1.2.4. Auch auf YouTube eingebettete Videos sollten Untertitel haben, da sie Teil deines Webangebots sind.
Fällt unser kleines Studio mit 200 Mitgliedern auch unter das BFSG?
Entscheidend ist nicht die Studiogröße, sondern ob du digitale Dienstleistungen anbietest (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG). Sobald du Online-Mitgliedschaft, digitale Kursbuchung oder einen Online-Shop betreibst, bist du betroffen. Eine reine Visitenkarten-Webseite ohne Transaktionsmöglichkeit ist in der Regel nicht erfasst.
Muss unser BMI-Rechner barrierefrei sein?
Ja. Interaktive Tools wie BMI-Rechner müssen nach WCAG SC 1.3.1 korrekt ausgezeichnet sein (Labels für Eingabefelder), per Tastatur bedienbar sein (SC 2.1.1) und das Ergebnis als Text ausgeben – nicht nur als Grafik. Fehlermeldungen müssen nach SC 3.3.1 das betroffene Feld benennen.
Reicht es, wenn wir ein Barrierefreiheits-Plugin installieren?
Nein. Overlay-Plugins, die nachträglich einen Button für Schriftgröße oder Kontrast einblenden, erfüllen die BFSG-Anforderungen nicht. Sie beheben keine strukturellen Probleme wie fehlende Labels oder kaputte Tastaturnavigation. Barrierefreiheit muss im Code selbst umgesetzt werden.
Brauchen Vorher-Nachher-Bilder Alt-Texte?
Ja. Jedes informative Bild braucht nach WCAG SC 1.1.1 einen aussagekräftigen Alt-Text. Bei Vorher-Nachher-Galerien beschreibe den relevanten Unterschied, z. B. „Kunde nach 12 Wochen Training – sichtbarer Muskelaufbau im Oberkörper“.
Müssen wir eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?
Das BFSG verlangt keine Barrierefreiheitserklärung wie die BITV für öffentliche Stellen. Es ist aber empfehlenswert, eine Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit und einen Kontaktweg für Feedback bereitzustellen. Das stärkt das Vertrauen und zeigt guten Willen.

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