BFSG 2025: Der komplette Leitfaden für Webseitenbetreiber

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Webseitenbetreiber wissen nicht, ob sie betroffen sind — und ob sie bereits abmahnfähige Verstöße auf ihrer Seite haben. Dieser Leitfaden erklärt alles Wichtige in verständlicher Sprache.

📅 09.04.2026 ✍️ Joshua Kantner ⏱ 8 Min Lesezeit

Was ist das BFSG eigentlich?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Es verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 Anbieter digitaler Dienstleistungen zur Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA. Betroffen sind B2C-Webseiten und Online-Shops. Bußgelder bis 100.000 EUR pro Verstoß sind möglich.

Konkret: Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie European Accessibility Act (EAA). Es zwingt bestimmte Produkte und Dienstleistungen dazu, für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe nutzbar zu sein.

Für Webseiten bedeutet das konkret: Sie müssen den international anerkannten Standard WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines) erfüllen. Das sind 50+ Einzelkriterien zu Themen wie Farbkontrast, Tastatur-Bedienbarkeit, Screen-Reader- Kompatibilität und Formularen. Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.

Kurz & knapp: Seit 28. Juni 2025 sind viele gewerbliche Webseiten und Online-Shops in Deutschland gesetzlich verpflichtet, barrierefrei zu sein. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 € und kostenpflichtige Abmahnungen.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG betrifft nicht alle Webseiten pauschal. Die wichtigsten Kriterien:

Betroffen sind:

Ausgenommen sind:

Achtung bei der Kleinstunternehmen-Ausnahme: Beide Kriterien müssen erfüllt sein — weniger als 10 Beschäftigte UND weniger als 2 Mio. € Umsatz. Wer eines der beiden überschreitet, ist nicht mehr befreit.

Welche konkreten Pflichten gelten?

Das BFSG verweist auf die WCAG 2.1 Level AA. Das sind die vier grundlegenden Prinzipien der Web-Barrierefreiheit:

1. Wahrnehmbar

2. Bedienbar

3. Verständlich

4. Robust

Welche Strafen drohen?

Das BFSG sieht mehrere Ebenen von Konsequenzen vor:

VerstoßMögliche Folge
Einfacher MangelAufforderung zur Nachbesserung
Wiederholter VerstoßBußgeld bis 10.000 €
Schwerwiegender VerstoßBußgeld bis 100.000 €
Abmahnung durch WettbewerberKosten 500 – 2.500 € plus Anwaltskosten
Abmahnung durch VerbraucherzentraleUnterlassung plus Kosten

Zusätzlich: Das Marktüberwachungsgesetz erlaubt Aufsichtsbehörden, im schlimmsten Fall das Inverkehrbringen zu untersagen — also deine Webseite vom Netz zu nehmen. Das ist in der Praxis selten, aber rechtlich möglich.

Praxis-Realität: Die echte Gefahr sind aktuell nicht die Behörden, sondern Abmahn-Anwälte. Sie scannen Webseiten massenhaft und mahnen Verstöße ab. Eine typische Abmahnung kostet 800 – 1.500 € — deutlich weniger als die behördlichen Bußgelder, aber häufiger und schneller.

Wie prüfe ich ob meine Webseite betroffen ist?

Es gibt drei Wege:

Weg 1: Manueller Check mit Tastatur-Test

  1. Öffne deine Webseite
  2. Drücke Tab wiederholt — kommst du damit durch alle wichtigen Elemente?
  3. Prüfe ob du alles lesen kannst (Kontrast)
  4. Versuche ein Formular ohne Maus auszufüllen

Das deckt vielleicht 20-30% der Verstöße ab — besser als nichts.

Weg 2: Automatisierte Tools

Automatisierte Tools wie bf-check.de, axe DevTools oder WAVE prüfen systematisch Hunderte von Kriterien und zeigen konkrete Fehler mit Lösungsvorschlägen. Das deckt ~60-80% der typischen Verstöße ab.

Weg 3: Professionelle manuelle Prüfung

Ein erfahrener Barrierefreiheits-Auditor prüft die restlichen 20-40% die Automaten nicht finden können — insbesondere kognitive Verständlichkeit, Dokumentstruktur und echte Nutzbarkeit mit Screen-Readern. Kostet typisch 500 – 3.000 € für eine mittelgroße Seite.

Praxis-Empfehlung: Kombiniere Weg 1 + Weg 2. Das deckt den Großteil der Abmahnrisiken ab und kostet dich maximal eine Stunde Zeit plus ggf. 19 € für einen detaillierten Report. Weg 3 ist nur bei kritischen Shops oder großem Traffic notwendig.

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Recht
BFSG Strafen und Bußgelder

Ausnahmen: Wer nicht oder nur eingeschränkt unter das BFSG fällt

Das BFSG gilt nicht ausnahmslos für jede Webseite. Eine wichtige Ausnahme betrifft Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Als Kleinstunternehmen gilt nach der gängigen EU-Definition, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro aufweist.

Wichtig ist die Einschränkung: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Ein Kleinstunternehmen, das über seine Webseite Produkte verkauft, kann trotzdem unter das BFSG fallen, während dieselbe Ausnahme für ein Kleinstunternehmen greift, das ausschließlich Dienstleistungen anbietet und die Voraussetzungen erfüllt. Wer sich auf diese Ausnahme beruft, sollte das nachvollziehbar dokumentieren, falls eine Behörde nachfragt.

Eine weitere Grauzone betrifft rein interne Webseiten ohne Verbraucherbezug, etwa B2B-Portale, die ausschließlich an Geschäftskunden gerichtet sind und keine Verbraucher als Nutzer haben. Sobald Verbraucher die Seite nutzen können — etwa weil sich jeder ohne Prüfung registrieren kann —, ist Vorsicht geboten. Im Zweifel lohnt sich eine kurze rechtliche Einschätzung, statt sich allein auf die eigene Einschätzung der Zielgruppe zu verlassen.

Verantwortlichkeiten intern klären: Wer kümmert sich um Barrierefreiheit?

Viele Unternehmen scheitern nicht an fehlendem Wissen, sondern an fehlender Zuständigkeit. Barrierefreiheit betrifft mehrere Bereiche gleichzeitig — Design, Entwicklung, Redaktion und Kundenservice —, und ohne klare Verantwortung bleibt sie liegen, sobald das Tagesgeschäft drängt.

Diese Aufteilung muss nicht aufwendig sein — oft reicht eine kurze interne Checkliste, die bei jedem neuen Formular oder jeder neuen Kampagnenseite durchlaufen wird. Wer diese Struktur einmal aufsetzt, verhindert, dass eine einmal erreichte Konformität mit der Zeit wieder verfällt.

BFSG im Vergleich zu Datenschutz- und Impressumspflichten

Für viele Webseitenbetreiber sind Datenschutzerklärung und Impressum längst Routine — feste Textbausteine, die einmal erstellt und selten wieder angefasst werden. Beim BFSG funktioniert dieses Denken nicht, und der Unterschied lohnt eine kurze Einordnung.

Eine Datenschutzerklärung beschreibt einen Zustand: Welche Daten werden erhoben, wofür werden sie genutzt. Ist der Text korrekt, bleibt er es meist auch über Monate, solange sich an der Datenverarbeitung nichts ändert. Barrierefreiheit dagegen ist kein Text, sondern eine Eigenschaft jeder einzelnen Seite, jedes Formulars und jeder neuen Funktion. Ein Textbaustein allein stellt sie nicht her.

Das bedeutet praktisch: Während sich Datenschutz- und Impressumspflichten weitgehend mit einem einmaligen, sorgfältig erstellten Text erledigen lassen, bleibt Barrierefreiheit eine laufende Aufgabe, die bei jeder inhaltlichen oder technischen Änderung neu betroffen sein kann. Wer beide Themen mit derselben Erwartungshaltung angeht — einmal erledigen und abhaken —, wird beim BFSG regelmäßig von neu entstandenen Mängeln überrascht.

Sinnvoll ist deshalb, Barrierefreiheit nicht als einmaliges Projekt, sondern als festen Bestandteil des Freigabeprozesses für neue Inhalte zu behandeln — ähnlich wie eine Rechtschreibprüfung, nur mit eigenen Kriterien.

Häufig gestellte Fragen

Fällt meine private Webseite ohne Verkaufsfunktion unter das BFSG?
In der Regel nicht. Das BFSG richtet sich an Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Eine rein private Seite ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fällt normalerweise nicht darunter.
Gilt das BFSG auch für Vereine und gemeinnützige Organisationen?
Das hängt davon ab, ob eine Webseite Verbrauchern digitale Dienstleistungen anbietet, etwa eine kostenpflichtige Buchung oder einen Shop. Reine Informationsseiten ohne solche Funktionen sind meist nicht betroffen.
Muss eine bestehende Webseite komplett neu gebaut werden?
Nein, in den meisten Fällen reicht es, bestehende Elemente gezielt nachzubessern — Formulare, Kontraste, Alt-Texte und Tastaturbedienbarkeit. Ein kompletter Neubau ist selten notwendig.
Zählt auch die mobile Ansicht der Webseite zum BFSG?
Ja. Die Anforderungen gelten unabhängig vom Endgerät, also für Desktop-, Tablet- und mobile Ansichten gleichermaßen, sofern darüber dieselben Dienstleistungen angeboten werden.
Reicht ein einmaliger Check zur BFSG-Konformität aus?
Nein. Barrierefreiheit ist ein laufender Zustand. Jede neue Kampagne, jedes neue Formular oder Redesign kann neue Barrieren einführen, deshalb sollte regelmäßig nachgeprüft werden.
Was tun, wenn ein extern eingebundenes Tool wie ein Buchungssystem nicht barrierefrei ist?
Auch für eingebundene Drittanbieter-Tools ist der Betreiber der Webseite in der Verantwortung. Es lohnt sich, beim Anbieter nach Barrierefreiheits-Angaben zu fragen oder auf eine zugängliche Alternative zu wechseln.
Brauche ich für die BFSG-Konformität ein offizielles Zertifikat?
Ein verpflichtendes Zertifikat gibt es nicht. Ausschlaggebend ist, dass die WCAG-Kriterien tatsächlich erfüllt sind und dies im Zweifel nachvollziehbar dokumentiert werden kann.

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Was tun wenn die Webseite nicht konform ist?

Panik ist nicht angebracht. Folgender Ablauf hat sich bewährt:

  1. Scan durchführen — mit einem automatisierten Tool den Status quo dokumentieren
  2. Fehler priorisieren — kritische Fehler (Formulare, Bilder, Sprachdefinition) zuerst
  3. Schnelle Fixes umsetzen — oft sind 60-70% der Probleme in wenigen Stunden behoben
  4. Template anpassen — wenn dein System (WordPress, Shopify, etc.) die Ursache ist
  5. Regelmäßig re-scannen — alle 3-6 Monate oder nach größeren Updates
  6. Dokumentieren — eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Webseite veröffentlichen

Die Erklärung zur Barrierefreiheit — Pflichtangabe

Auch wenn deine Seite BFSG-konform ist: Du musst eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Diese enthält:

Diese Erklärung muss prominent verlinkt sein — meistens im Footer neben Impressum und Datenschutz.

Fazit: Lass dich nicht abmahnen

Das BFSG ist kein theoretisches Risiko — es gibt bereits dokumentierte Abmahnwellen in Deutschland. Die Investition in einen Check und die Umsetzung ist in 95% der Fälle deutlich günstiger als eine einzige Abmahnung.

Die drei konkreten Empfehlungen:

  1. Heute: Scanne deine Webseite mit einem automatisierten Tool
  2. Diese Woche: Behebe die kritischen Fehler (meist unter 2 Stunden Arbeit)
  3. Nächsten Monat: Veröffentliche eine Erklärung zur Barrierefreiheit

Damit bist du auf der sicheren Seite und kannst dich wieder auf dein eigentliches Geschäft konzentrieren.

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