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BFSG für Nachhilfe und Online-Coaching: Lernplattformen barrierefrei

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Online-Nachhilfe und Coaching: Klar vom BFSG betroffen

Online-Nachhilfe, Tutoring-Plattformen und digitale Coaching-Angebote sind digitale Dienstleistungen und fallen eindeutig unter das BFSG. Gemäß § 1 Abs. 3 BFSG gelten Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – und dazu gehören Lernplattformen, Coaching-Portale und jede Form von digitalem Unterricht.

Der gesamte Prozess – von der Buchung über die Bezahlung bis zum eigentlichen Unterricht – muss barrierefrei sein. Besonders relevant: Schüler und Studierende mit Lernbehinderungen oder Seheinschränkungen sind auf barrierefreie Lernmaterialien angewiesen. Wer eine Lernplattform betreibt und diese Zielgruppe ausschließt, verstößt nicht nur gegen das Gesetz, sondern verliert potenzielle Kunden.

Welche Bereiche einer Lernplattform betroffen sind

Das BFSG betrifft nicht nur die Startseite. Bei einer Online-Nachhilfe-Plattform müssen alle digitalen Kontaktpunkte barrierefrei sein:

Webseite und Buchung: Kursangebote, Preisseiten, Terminbuchungs-Widgets und Kontaktformulare. Bezahlsysteme: Der gesamte Checkout – von der Kursauswahl über die Warenkorbansicht bis zur Zahlungsbestätigung – muss gemäß WCAG 2.1.1 (Tastatur) und WCAG 1.3.1 (Info und Beziehungen) bedienbar sein. Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.

Lernbereich: Video-Unterricht, interaktive Übungen, Whiteboards, Chat-Funktionen und herunterladbare Materialien. Kommunikation: E-Mail-Benachrichtigungen, Terminbestätigungen und Kurserinnerungen müssen ebenfalls zugänglich sein.

Wo Online-Nachhilfe-Plattformen Probleme haben

Video-Unterricht ohne Untertitel. Interaktive Übungen die nur per Maus lösbar sind (Drag-and-Drop-Aufgaben). Whiteboard-Inhalte die nicht als Text verfügbar sind.

Buchungskalender ohne Tastatur-Support – ein Verstoß gegen WCAG 2.1.1 (Tastatur). Lernmaterialien als nicht-barrierefreie PDFs, die für Screenreader unlesbar sind. Und: Chat-Funktionen die für Screenreader nicht lesbar sind, weil aria-live-Regionen fehlen.

Ein häufig übersehenes Problem: Terminbuchungs-Widgets von Drittanbietern (Calendly, TuCalendi, etc.) sind oft nicht barrierefrei. Wenn du ein solches Widget einbindest, bist du trotzdem für die Barrierefreiheit verantwortlich. Teste das Widget auf Tastaturbedienbarkeit und prüfe, ob Fokuszustände gemäß WCAG 2.4.7 (Fokus sichtbar) erkennbar sind.

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Video-Unterricht und Untertitel: Was das BFSG verlangt

Ob Live-Unterricht per Zoom, aufgezeichnete Lektionen oder Erklärvideos auf YouTube – WCAG 1.2.2 (Untertitel, aufgezeichnet) verlangt Untertitel für alle vorproduzierten Audio-Inhalte. Für Live-Übertragungen gilt WCAG 1.2.4 (Untertitel, live).

Die gute Nachricht: Zoom, Google Meet und Microsoft Teams bieten automatische Untertitel. Diese sind ein guter Startpunkt, müssen aber korrigiert werden – besonders bei Fachbegriffen. Aufgezeichnete Lektionen solltest du mit korrigierten Untertiteln hochladen, nicht nur auf die Auto-Erkennung vertrauen.

Mehr dazu, wie du Videos mit Untertiteln und Audiodeskription korrekt umsetzt, findest du in unserem Ratgeber.

Lernmaterialien und PDFs barrierefrei bereitstellen

Arbeitsblätter, Übungsaufgaben und Zusammenfassungen werden häufig als PDF verteilt. Das Problem: Eingescannte Dokumente sind für Screenreader nicht lesbar, weil sie nur als Bild vorliegen. Gemäß WCAG 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) muss jeder Inhalt als Text verfügbar sein.

Was du tun solltest: Erstelle PDFs aus digitalen Quellen (Word, Google Docs), nicht durch Scannen. Verwende korrekte Überschriften-Hierarchie, füge Alt-Texte für Grafiken ein und stelle sicher, dass die Lesereihenfolge logisch ist. Unser Leitfaden zu barrierefreien PDFs erklärt die Schritte im Detail.

Als Alternative kannst du Materialien direkt als HTML-Seite im Lernbereich anbieten – das ist oft barrierefreier als jedes PDF.

Barrierefreie Online-Nachhilfe umsetzen – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Bestandsaufnahme: Prüfe deine gesamte Plattform mit dem bf-check Scanner. Notiere alle Bereiche: Startseite, Kursübersicht, Buchung, Bezahlung, Lernbereich, Downloads.

Schritt 2 – Video-Unterricht: Aktiviere Untertitel für alle Live-Sessions und Aufzeichnungen. Korrigiere automatisch generierte Untertitel. Biete Präsentationen zusätzlich als Dokument zum Download an.

Schritt 3 – Interaktive Übungen: Stelle sicher, dass jede Übung per Tastatur lösbar ist (WCAG 2.1.1). Ersetze Drag-and-Drop durch Dropdowns oder nummerierte Zuordnungen. Whiteboard-Inhalte auch als Text oder Datei teilen.

Schritt 4 – Terminbuchung und Bezahlung: Teste Kalender-Widgets auf Tastatur-Zugänglichkeit. Alle Formularfelder brauchen sichtbare Labels gemäß WCAG 1.3.1. Fehlermeldungen müssen verständlich und auffindbar sein (WCAG 3.3.1 – Fehlerkennzeichnung).

Schritt 5 – Lernmaterialien: Konvertiere eingescannte PDFs in barrierefreie Dokumente. Biete Alternativen als HTML an. Prüfe PDFs auf Barrierefreiheit mit dem PAC-Tool.

Schritt 6 – Chat und Kommunikation: Nutze aria-live="polite" für neue Nachrichten im Chat. Stelle sicher, dass Screenreader den Nachrichtenverlauf korrekt vorlesen.

Schritt 7 – Testen: Navigiere deine gesamte Plattform nur mit der Tastatur. Teste mit einem Screenreader (NVDA ist kostenlos). Lass Betroffene testen, wenn möglich.

Bezahlsysteme für Kurse und Abos

Viele Nachhilfe-Plattformen arbeiten mit monatlichen Abos oder Einzelbuchungen. Der Bezahlvorgang muss gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 4 BFSG barrierefrei sein – das betrifft Kursauswahl, Warenkorbansicht, Gutscheineingabe und Zahlungsabschluss.

Wenn du externe Zahlungsanbieter wie Stripe oder PayPal nutzt, prüfe deren eingebettete Formulare auf Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität. Die Verantwortung liegt bei dir als Plattformbetreiber.

Lernvideos und Aufzeichnungen

Aufgezeichnete Lektionen und Erklärvideos müssen Untertitel haben. Präsentationen und Bildschirmfreigaben müssen auch als Dokument verfügbar sein. Quizze und Tests in Videos müssen per Tastatur beantwortbar sein.

Und: Navigierbare Kapitelmarken helfen allen Nutzern, nicht nur solchen mit Einschränkungen. Mehr zum Thema Video-Barrierefreiheit findest du in unserem Artikel zu BFSG für Online-Kurse und E-Learning.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Anforderungen des BFSG können je nach Geschäftsmodell variieren. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Ich gebe nur Einzelnachhilfe per Zoom. Muss ich das BFSG beachten?
Wenn du eine Webseite mit Buchungsfunktion hast, über die Schüler Termine buchen und bezahlen: Ja. Gemäß § 1 Abs. 3 BFSG fallen digitale Dienstleistungen unter das Gesetz. Der Zoom-Call selbst liegt in Zooms Verantwortung, aber deine Buchungs-Webseite muss barrierefrei sein.
Müssen meine Lernvideos Untertitel haben?
Ja. WCAG 1.2.2 verlangt Untertitel für aufgezeichnete Audio-Inhalte. Für Live-Sessions gilt WCAG 1.2.4. YouTube und Zoom bieten automatische Untertitel, die du aber korrigieren solltest – besonders bei Fachbegriffen.
Meine PDFs sind eingescannte Arbeitsblätter. Reicht das?
Nein. Eingescannte Bilder sind für Screenreader nicht lesbar (Verstoß gegen WCAG 1.1.1). Du musst die PDFs mit echtem Text und korrekten Tags versehen oder als barrierefreies HTML anbieten. Unser PDF-Leitfaden zeigt dir wie.
Was ist mit Drag-and-Drop-Übungen auf meiner Lernplattform?
Drag-and-Drop allein verletzt WCAG 2.1.1 (Tastatur). Du musst eine Tastatur-Alternative anbieten, z. B. Dropdowns oder nummerierte Zuordnungen. Teste jede Übung, indem du nur mit der Tab- und Enter-Taste navigierst.
Gilt das BFSG auch für kostenlose Coaching-Angebote?
Das BFSG gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Auch wenn der Kurs kostenlos ist, kann die Buchungs- und Zugangsplattform betroffen sein, wenn sie im geschäftlichen Kontext betrieben wird.
Wie mache ich mein Terminbuchungs-Widget barrierefrei?
Prüfe, ob das Widget per Tastatur bedienbar ist (Tab, Enter, Pfeiltasten). Alle Formularfelder brauchen sichtbare Labels, und der aktuelle Fokus muss visuell erkennbar sein (WCAG 2.4.7). Teste das Widget auch mit einem Screenreader wie NVDA.
Ab wann drohen Bußgelder bei Verstößen?
Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zudem können Wettbewerber und Verbände abmahnen.

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