BFSG für Floristen: Online-Bestellung und Blumenshop barrierefrei
Floristen und das BFSG: Online-Bestellung im Fokus
Viele Blumenläden bieten inzwischen Online-Bestellung mit Lieferservice an – spätestens seit Corona ein wichtiger Umsatzkanal. Sobald Kunden online Blumen bestellen und bezahlen können, ist das eine digitale Dienstleistung die unter das BFSG fällt. Auch Anlass-Konfiguratoren (Hochzeit, Trauer, Geburtstag) und Abo-Modelle für Blumenlieferungen sind betroffen.
Besondere Herausforderung: Visuelle Produkte beschreiben
Blumen sind ein extrem visuelles Produkt. Alt-Texte für Blumensträuße zu schreiben ist eine besondere Herausforderung. 'Bunter Blumenstrauß' reicht nicht.
Besser: 'Frühlingsstrauß mit rosa Tulpen, weißen Lilien und grünem Eucalyptus, ca. 40cm, in Naturtönen'. Je beschreibender der Alt-Text, desto besser kann ein sehbehinderter Kunde eine Kaufentscheidung treffen.
Was auf Floristen-Webseiten zu beachten ist
Produktbilder mit beschreibenden Alt-Texten (Blumenart, Farben, Größe, Anlass). Bestellformular mit korrekten Labels (Lieferadresse, Wunschtermin, Kartentext). Preis-Übersichten als HTML-Text, nicht als Bild.
Termin-Picker für Lieferdatum per Tastatur bedienbar. Und: Anlass-Filter (Hochzeit, Trauer, Geburtstag) müssen auch per Tastatur nutzbar sein.
Blumen-Konfigurator und individuelle Sträuße
Wenn du einen Konfigurator für individuelle Sträuße anbietest, muss jede Auswahloption (Blumenart, Farbe, Größe) ein Text-Label haben. Vorschaubilder müssen beschrieben werden. Der Warenkorb-Button muss per Tastatur erreichbar sein.
Und: Eine Text-Alternative zum visuellen Konfigurator (z.B. ein einfaches Formular) sollte immer angeboten werden.
Häufig gestellte Fragen
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