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BFSG für Versicherungsmakler: Online-Vergleiche und Portale barrierefrei

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Versicherungsmakler und BFSG: Digitale Finanzdienstleistung

Versicherungsmakler die online Vergleichsrechner, Tarif-Konfiguratoren oder Kundenportale anbieten, erbringen digitale Dienstleistungen die unter das BFSG fallen. Besonders relevant: Die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) erfasst Finanzdienstleistungen explizit. Versicherungsvermittlung gehört dazu.

Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur Abmahnungen sondern auch den Verlust einer wachsenden Zielgruppe.

Wo Versicherungsmakler-Webseiten Probleme haben

Tarif-Vergleichsrechner die nur per Maus bedienbar sind. Komplexe Formulare mit vielen Feldern ohne klare Gruppen und Labels. PDF-Anträge und Informationsblätter die nicht barrierefrei sind.

Ergebnis-Tabellen die für Screenreader nicht verständlich sind (fehlende Spalten-Header). Und: Kundenlogin-Portale ohne barrierefreien Zugang.

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Vergleichsrechner barrierefrei gestalten

Jedes Eingabefeld muss ein Label haben (nicht nur Platzhalter-Text). Pflichtfelder müssen als solche markiert sein (aria-required). Fehler-Meldungen müssen spezifisch sein und per Screenreader vorgelesen werden.

Ergebnis-Tabellen brauchen korrekte Table-Headers (th-Elemente). Und: Der gesamte Vergleichsprozess muss per Tastatur durchlaufen werden können.

Kundenportal und digitale Antragstellung

Wenn Kunden online Versicherungen abschließen oder Schäden melden können, muss der gesamte Prozess barrierefrei sein. Dokumenten-Upload muss per Tastatur möglich sein. Statusmeldungen (Antrag eingegangen, in Bearbeitung, genehmigt) müssen für Screenreader sichtbar sein.

Und: Alle Versicherungsdokumente müssen als barrierefreie PDFs oder als HTML verfügbar sein.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich als Einzelmakler vom BFSG betroffen?
Wenn du Online-Vergleichsrechner, Antragsstrecken oder ein Kundenportal anbietest: Ja. Eine reine Kontaktseite ist weniger kritisch, aber grundlegende Standards solltest du trotzdem erfüllen.
Meine Vergleichsrechner kommen von einem Anbieter. Wer ist verantwortlich?
Du als Webseitenbetreiber bist verantwortlich für die Barrierefreiheit deiner Webseite – inklusive eingebetteter Drittanbieter-Tools. Fordere beim Anbieter ein Accessibility-Statement an.

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