BFSG für Versicherungsmakler: Online-Vergleiche und Portale barrierefrei
Versicherungsmakler und BFSG: Digitale Finanzdienstleistung
Versicherungsmakler die online Vergleichsrechner, Tarif-Konfiguratoren oder Kundenportale anbieten, erbringen digitale Dienstleistungen die unter das BFSG fallen. Besonders relevant: Die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) erfasst Finanzdienstleistungen explizit. Versicherungsvermittlung gehört dazu.
Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur Abmahnungen sondern auch den Verlust einer wachsenden Zielgruppe.
Wo Versicherungsmakler-Webseiten Probleme haben
Tarif-Vergleichsrechner die nur per Maus bedienbar sind. Komplexe Formulare mit vielen Feldern ohne klare Gruppen und Labels. PDF-Anträge und Informationsblätter die nicht barrierefrei sind.
Ergebnis-Tabellen die für Screenreader nicht verständlich sind (fehlende Spalten-Header). Und: Kundenlogin-Portale ohne barrierefreien Zugang.
Vergleichsrechner barrierefrei gestalten
Jedes Eingabefeld muss ein Label haben (nicht nur Platzhalter-Text). Pflichtfelder müssen als solche markiert sein (aria-required). Fehler-Meldungen müssen spezifisch sein und per Screenreader vorgelesen werden.
Ergebnis-Tabellen brauchen korrekte Table-Headers (th-Elemente). Und: Der gesamte Vergleichsprozess muss per Tastatur durchlaufen werden können.
Kundenportal und digitale Antragstellung
Wenn Kunden online Versicherungen abschließen oder Schäden melden können, muss der gesamte Prozess barrierefrei sein. Dokumenten-Upload muss per Tastatur möglich sein. Statusmeldungen (Antrag eingegangen, in Bearbeitung, genehmigt) müssen für Screenreader sichtbar sein.
Und: Alle Versicherungsdokumente müssen als barrierefreie PDFs oder als HTML verfügbar sein.
Häufig gestellte Fragen
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