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BFSG für Versicherungsmakler: Online-Vergleiche und Portale barrierefrei

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Versicherungsmakler bewegen sich zunehmend im digitalen Raum: Online-Tarifrechner, Vergleichsportale, digitale Antragsstrecken und Kundenportale gehören heute zum Standard. Damit fallen sie unter die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt. Dieser Artikel zeigt, welche Bereiche deiner digitalen Makler-Tätigkeit betroffen sind und wie du die Anforderungen pragmatisch umsetzt.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall sollte durch eine qualifizierte Rechtsberatung erfolgen.

Warum Versicherungsmakler unter das BFSG fallen

Das BFSG setzt die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. §1 Abs. 3 BFSG listet die betroffenen Dienstleistungen auf -- darunter ausdrücklich Finanzdienstleistungen. Versicherungsvermittlung über digitale Kanäle fällt in diese Kategorie.

Konkret betrifft das BFSG alle digitalen Berührungspunkte zwischen dir und deinen Kunden: Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.

Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur Bußgelder bis zu 100.000 EUR, sondern auch den Verlust einer wachsenden Zielgruppe: In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung.

Wo Versicherungsmakler-Webseiten Probleme haben

Tarif-Vergleichsrechner, die nur per Maus bedienbar sind. Komplexe Formulare mit vielen Feldern ohne klare Gruppen und Labels. PDF-Anträge und Informationsblätter, die nicht barrierefrei sind.

Ergebnis-Tabellen, die für Screenreader nicht verständlich sind (fehlende Spalten-Header). Und: Kundenlogin-Portale ohne barrierefreien Zugang.

Besonders kritisch sind eingebettete Drittanbieter-Tools. Viele Makler nutzen Vergleichsrechner von Anbietern wie Softfair, Mr-Money oder Franke und Bornberg. Die Verantwortung für die Barrierefreiheit dieser eingebetteten Inhalte liegt bei dir als Webseitenbetreiber. Fordere beim Anbieter ein VPAT (Voluntary Product Accessibility Template) oder ein Accessibility-Statement an.

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Online-Tarifrechner und Vergleichsportale barrierefrei gestalten

Tarifrechner sind das Herzstück vieler Makler-Webseiten. Hier gelten besonders strenge Anforderungen, weil der gesamte Vergleichsprozess als digitale Dienstleistung zählt.

Labels und Eingabefelder (WCAG SC 1.3.1, 3.3.2): Jedes Eingabefeld muss ein sichtbares, programmatisch zugeordnetes Label haben. Platzhalter-Text allein reicht nicht aus, da er beim Ausfüllen verschwindet. Nutze <label for="...">-Elemente oder aria-labelledby.

Pflichtfelder (WCAG SC 3.3.2): Pflichtfelder müssen visuell und programmatisch als solche erkennbar sein. Verwende aria-required="true" und ein visuelles Kennzeichen (z.B. Sternchen mit Legende).

Fehlermeldungen (WCAG SC 3.3.1, 3.3.3): Fehler-Meldungen müssen spezifisch sein und per Screenreader vorgelesen werden. Nutze aria-live="polite" oder role="alert", damit Screenreader-Nutzer die Meldung sofort wahrnehmen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu barrierefreien Formularen.

Ergebnistabellen (WCAG SC 1.3.1): Ergebnis-Tabellen brauchen korrekte <th>-Elemente mit scope="col" bzw. scope="row". Komplexe Tabellen mit mehreren Ebenen benötigen headers-Attribute. Details findest du in unserem Artikel zu barrierefreien Tabellen.

Tastaturbedienbarkeit (WCAG SC 2.1.1): Der gesamte Vergleichsprozess muss per Tastatur durchlaufen werden können. Das schließt Schieberegler, Dropdown-Menüs, Tooltips und den Ergebnisbereich ein.

Antragsformulare und digitale Schadensmeldung

Online-Antragsstrecken sind für viele Kunden der erste direkte Kontakt mit deiner Dienstleistung. Die Barrierefreiheit dieser Formulare ist nicht nur rechtlich gefordert, sondern auch geschäftskritisch: Ein unbedienbares Formular bedeutet verlorene Abschlüsse.

Achte auf folgende Punkte:

Kundenportal und Login-Bereich

Wenn Kunden online Versicherungen abschließen, Verträge einsehen oder Schäden melden können, muss der gesamte Prozess barrierefrei sein.

Login (WCAG SC 3.3.8): Der Anmeldeprozess muss barrierefrei sein. CAPTCHAs sind oft eine Barriere -- nutze Alternativen wie Honeypot-Felder oder Rate-Limiting. Biete Passwort-Anzeige als Toggle-Button an.

Dashboard und Navigation: Das Kundenportal muss eine klare, konsistente Navigation haben (WCAG SC 3.2.3). Nutzer müssen ihre Verträge, Schäden und Dokumente ohne Barrieren finden und verwalten können.

Und: Alle Versicherungsdokumente müssen als barrierefreie PDFs oder als HTML verfügbar sein. Das betrifft Policen, Bedingungswerke, Schadensmeldungen und Korrespondenz.

Schritt für Schritt: So machst du deine Makler-Webseite BFSG-konform

Schritt 1: Bestandsaufnahme
Starte mit einem automatisierten BFSG-Scan deiner Webseite. Dieser erkennt die häufigsten technischen Barrieren wie fehlende Labels, unzureichende Kontraste und fehlende Alternativtexte.

Schritt 2: Drittanbieter-Tools prüfen
Erstelle eine Liste aller eingebetteten Tools (Vergleichsrechner, Chat-Widgets, Kalender-Buchung). Fordere bei jedem Anbieter ein Accessibility-Statement an. Prüfe, ob die Tools per Tastatur und Screenreader bedienbar sind.

Schritt 3: Formulare überarbeiten
Gehe systematisch alle Formulare durch: Antragsformulare, Kontaktformulare, Schadensmeldung, Login. Ergänze fehlende Labels, Pflichtfeld-Markierungen und Fehlermeldungen.

Schritt 4: PDF-Dokumente aktualisieren
Prüfe alle PDFs auf Barrierefreiheit. Versicherungsbedingungen, Informationsblätter und Vertragsunterlagen brauchen korrekte Tags, Leserichtung und Alternativtexte. Biete wichtige Dokumente zusätzlich als HTML-Version an.

Schritt 5: Manuelle Tests durchführen
Ergänze den automatisierten Scan durch manuelle Tests: Bediene deine Webseite nur mit Tastatur. Teste mit einem Screenreader (z.B. NVDA für Windows). Prüfe Kontraste mit einem Farbkontrast-Checker.

Schritt 6: Dokumentation erstellen
Halte alle Maßnahmen und Testergebnisse fest. Die Marktüberwachungsbehörde kann diese Dokumentation anfordern. Erstelle eine Erklärung zur Barrierefreiheit für deine Webseite.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich als Einzelmakler vom BFSG betroffen?
Wenn du Online-Vergleichsrechner, Antragsstrecken oder ein Kundenportal anbietest: Ja. Eine reine Kontaktseite ist weniger kritisch, aber grundlegende Standards solltest du trotzdem erfüllen. Beachte: Als Kleinstunternehmen (<10 MA, <2 Mio. EUR) kannst du unter die Ausnahme nach §2 Abs. 4 BFSG fallen.
Meine Vergleichsrechner kommen von einem Anbieter. Wer ist verantwortlich?
Du als Webseitenbetreiber bist verantwortlich für die Barrierefreiheit deiner Webseite -- inklusive eingebetteter Drittanbieter-Tools. Fordere beim Anbieter ein VPAT oder Accessibility-Statement an und prüfe regelmäßig die Barrierefreiheit der eingebetteten Inhalte.
Müssen auch PDF-Dokumente wie Versicherungsbedingungen barrierefrei sein?
Ja. Alle digitalen Dokumente, die Teil deiner Dienstleistung sind, müssen barrierefrei sein. PDFs benötigen korrekte Tags, Leserichtung und Alternativtexte. Biete wichtige Dokumente zusätzlich als barrierefreies HTML an.
Was muss ich bei Online-Tarifvergleichen beachten?
Alle Eingabefelder brauchen sichtbare Labels (WCAG SC 1.3.1), Pflichtfelder müssen markiert sein (aria-required), Fehlermeldungen müssen spezifisch und per Screenreader zugänglich sein (WCAG SC 3.3.1), und Ergebnistabellen brauchen korrekte th-Elemente für Spalten- und Zeilenköpfe.
Gilt das BFSG auch für meine digitale Schadensmeldung?
Ja. Die Schadensmeldung ist Teil deiner digitalen Dienstleistung und muss vollständig barrierefrei sein. Das umfasst Formulare, Datei-Upload, Statusmeldungen und die Kommunikation zum Bearbeitungsstand.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Bei BFSG-Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 EUR. Zusätzlich können Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände kommen. Als Versicherungsmakler riskierst du außerdem einen Vertrauensverlust bei deinen Kunden.
Wie kann ich mein Kundenportal auf Barrierefreiheit prüfen?
Starte mit einem automatisierten Scan (z.B. über bf-check.de), der die häufigsten Barrieren erkennt. Ergänze das durch manuelle Tests: Bediene dein Portal nur mit Tastatur, teste mit einem Screenreader, und prüfe Kontraste mit einem Farbkontrast-Checker.

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