BFSG Strafen und Bußgelder: Was droht bei Verstößen ab 2025?
BFSG-Verstöße: Was wirklich droht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sieht empfindliche Strafen vor: Bußgelder bis zu 100.000 EUR, Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände, und Maßnahmen der Marktaufsichtsbehörden. Seit dem 28. Juni 2025 wird durchgesetzt.
Aber: Nicht jeder Verstoß führt sofort zum Höchstbußgeld. Die Schwere des Verstoßes, die Unternehmensgröße und die Bereitschaft zur Nachbesserung spielen eine Rolle.
Bußgelder: Die konkreten Zahlen
Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht für BFSG-Verstöße Geldbußen bis 100.000 EUR vor. In der Praxis wird gestaffelt: Erstverstöße bei kleinen Unternehmen die kooperieren führen eher zu Verwarnungen und Nachbesserungs-Fristen. Wiederholte oder vorsätzliche Verstöße werden härter geahndet.
Große Unternehmen müssen mit höheren Bußgeldern rechnen als Ein-Personen-Betriebe.
Abmahnungen: Das größere Risiko für die meisten
Für viele kleine und mittlere Unternehmen sind Abmahnungen das realistischere Risiko als behördliche Bußgelder. Wettbewerber können wegen BFSG-Verstößen abmahnen (UWG). Verbraucherverbände können klagen.
Die typische Abmahn-Kaskade: Abmahnung (1.500-5.000 EUR), Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe bei erneutem Verstoß (10.000+ EUR). Und: Abmahn-Anwälte haben BFSG-Verstöße als neues Geschäftsfeld entdeckt.
Was du jetzt tun solltest
Erstens: Webseite scannen (bf-check.de, kostenlos). Zweitens: Die kritischsten Verstöße sofort beheben (fehlende Alt-Texte, Kontrast-Probleme). Drittens: Barrierefreiheitserklärung auf die Webseite stellen (zeigt guten Willen).
Viertens: Einen Zeitplan für vollständige Konformität erstellen. Fünftens: Dokumentieren was du tust (im Fall einer Prüfung oder Abmahnung). Wer aktiv an der Barrierefreiheit arbeitet und das dokumentiert, steht deutlich besser da als wer nichts tut.
Häufig gestellte Fragen
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