Recht

BFSG Strafen und Bußgelder: Was droht bei Verstößen ab 2025?

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

BFSG-Verstöße: Was wirklich droht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sieht empfindliche Strafen vor: Bußgelder bis zu 100.000 EUR, Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände, und Maßnahmen der Marktaufsichtsbehörden. Seit dem 28. Juni 2025 wird durchgesetzt.

Aber: Nicht jeder Verstoß führt sofort zum Höchstbußgeld. Die Schwere des Verstoßes, die Unternehmensgröße und die Bereitschaft zur Nachbesserung spielen eine Rolle.

Bußgelder: Die konkreten Zahlen

Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht für BFSG-Verstöße Geldbußen bis 100.000 EUR vor. In der Praxis wird gestaffelt: Erstverstöße bei kleinen Unternehmen die kooperieren führen eher zu Verwarnungen und Nachbesserungs-Fristen. Wiederholte oder vorsätzliche Verstöße werden härter geahndet.

Große Unternehmen müssen mit höheren Bußgeldern rechnen als Ein-Personen-Betriebe.

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Abmahnungen: Das größere Risiko für die meisten

Für viele kleine und mittlere Unternehmen sind Abmahnungen das realistischere Risiko als behördliche Bußgelder. Wettbewerber können wegen BFSG-Verstößen abmahnen (UWG). Verbraucherverbände können klagen.

Die typische Abmahn-Kaskade: Abmahnung (1.500-5.000 EUR), Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe bei erneutem Verstoß (10.000+ EUR). Und: Abmahn-Anwälte haben BFSG-Verstöße als neues Geschäftsfeld entdeckt.

Was du jetzt tun solltest

Erstens: Webseite scannen (bf-check.de, kostenlos). Zweitens: Die kritischsten Verstöße sofort beheben (fehlende Alt-Texte, Kontrast-Probleme). Drittens: Barrierefreiheitserklärung auf die Webseite stellen (zeigt guten Willen).

Viertens: Einen Zeitplan für vollständige Konformität erstellen. Fünftens: Dokumentieren was du tust (im Fall einer Prüfung oder Abmahnung). Wer aktiv an der Barrierefreiheit arbeitet und das dokumentiert, steht deutlich besser da als wer nichts tut.

Häufig gestellte Fragen

Kann mich jeder abmahnen wegen BFSG-Verstößen?
Wettbewerber und Verbraucherverbände können abmahnen. Einzelpersonen können sich bei der Marktaufsicht beschweren. Die Schwelle für Abmahnungen ist relativ niedrig.
Wie hoch sind die Bußgelder in der Praxis?
Das Gesetz sieht bis zu 100.000 EUR vor. In der Praxis werden Erstverstöße bei kooperativen Unternehmen milder geahndet. Abmahnkosten (1.500-5.000 EUR) sind für die meisten das wahrscheinlichere Szenario.
Schützt mich die Kleinstunternehmer-Ausnahme vor Strafen?
Teilweise. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. EUR) sind von einigen Pflichten ausgenommen. Aber: Grundsätzliche Barrierefreiheit wird trotzdem erwartet und Abmahnungen sind weiterhin möglich.

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