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BFSG für Zahnärzte: Muss meine Zahnarzt-Webseite barrierefrei sein?

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

BFSG und Zahnarztpraxen: Wer ist betroffen?

Als Zahnarzt denkst du vielleicht: Das BFSG betrifft mich nicht, ich bin doch kein Online-Shop. Aber: Sobald deine Praxis-Webseite Online-Terminbuchung, ein Patientenportal, Online-Anamnese-Bögen oder digitale Kostenvoranschläge anbietet, fallen diese digitalen Dienste unter § 1 BFSG. Und seien wir ehrlich: Die meisten modernen Zahnarzt-Webseiten haben mindestens ein Online-Kontaktformular oder eine Doctolib-Integration.

Gesundheitsinformationen zählen zudem zu den sogenannten YMYL-Inhalten (Your Money or Your Life) – Inhalte, bei denen Fehler oder schlechte Zugänglichkeit reale Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen haben können. Wer beispielsweise schlecht sehend ist und Informationen zu Behandlungsrisiken nicht lesen kann, trifft möglicherweise eine uninformierte Entscheidung. Barrierefreiheit ist hier nicht nur Pflicht, sondern ethische Verantwortung.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen zur BFSG-Pflicht deiner konkreten Praxis-Webseite wende dich an einen spezialisierten Anwalt.

Typische Probleme auf Zahnarzt-Webseiten

Vorher-Nachher-Bilder von Behandlungen ohne Alt-Texte – ein Verstoß gegen WCAG SC 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt). Helle Blau-Weiß-Farbschemata mit zu geringem Kontrast (der Klassiker bei Medizin-Webseiten, oft nur 2:1 statt der geforderten 4,5:1 nach WCAG SC 1.4.3). Team-Fotos ohne Beschreibung. Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.

PDF-Downloads (Hygiene-Info, Anamnesebogen), die nicht barrierefrei sind. Eingebettete Terminbuchungs-Widgets, die nicht per Tastatur bedienbar sind (WCAG SC 2.1.1, Tastatur). Und: Praxisvideos ohne Untertitel – ein Problem für WCAG SC 1.2.2 (Untertitel, aufgezeichnet). Ähnliche Probleme kennen wir auch von allgemeinen Arztpraxis-Webseiten.

Online-Terminbuchung: Der häufigste Stolperstein

Die Online-Terminbuchung ist für viele Zahnarztpraxen der wichtigste digitale Service – und gleichzeitig der häufigste Barrierefreiheits-Stolperstein. Egal ob du Doctolib, Jameda, Dr. Flex oder ein eigenes Buchungssystem nutzt: Der gesamte Buchungsprozess muss barrierefrei sein.

Was das konkret bedeutet:

Mehr dazu in unserem spezialisierten Artikel zur barrierefreien Online-Buchung nach BFSG.

Behandlungsübersicht und Leistungsseiten

Die meisten Zahnarzt-Webseiten haben Unterseiten für Behandlungen: Prophylaxe, Implantate, Kieferorthopädie, ästhetische Zahnheilkunde. Diese Seiten müssen bestimmte Barrierefreiheits-Anforderungen erfüllen:

Preislisten und GOZ-Übersichten

Immer mehr Zahnarztpraxen stellen Preislisten oder GOZ-Orientierungswerte online. Wenn du das tust, beachte:

Patientenformulare digital: Anamnese, Einwilligung, Recall

Digitale Patientenformulare sind ein großer Komfortgewinn – aber auch ein häufiger Barrierefreiheits-Fallstrick. Diese Formulare müssen gemäß WCAG SC 1.3.1, 3.3.1 und 3.3.2 umgesetzt werden:

Virtuelle Praxistour: Barrierefreiheit bei 360-Grad-Ansichten

Viele Zahnartpraxen bieten eine virtuelle Praxistour an – ein nettes Feature für potenzielle Patienten. Aber auch hier gilt das BFSG:

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Schritt für Schritt: Zahnarzt-Webseite BFSG-konform machen

Schritt 1 – Bestandsaufnahme: Scanne deine Webseite mit dem bf-check Scanner. Das gibt dir eine erste Übersicht über die größten Barrieren.

Schritt 2 – Alt-Texte für alle Bilder: Team-Fotos, Praxisbilder, Behandlungsbeispiele, Röntgenbilder. Beschreibe, was zu sehen ist – nicht nur „Foto“.

Schritt 3 – Kontraste prüfen: Das beliebte Hellblau auf Weiß hat oft nur 2:1 statt der erforderlichen 4,5:1. Passe Farben in deinem CMS an.

Schritt 4 – Formulare überarbeiten: Jedes Eingabefeld braucht ein echtes <label>. Anamnese-Bögen als HTML-Formular statt als PDF anbieten.

Schritt 5 – Terminbuchung per Tastatur testen: Tab durch den gesamten Buchungsprozess drücken. Jeder Schritt muss ohne Maus erreichbar sein.

Schritt 6 – PDFs prüfen oder ersetzen: Hygiene-Infos, Datenschutzerklärungen, Einwilligungsformulare – entweder als getaggtes PDF oder besser als HTML bereitstellen.

Schritt 7 – Videos mit Untertiteln versehen: Praxisvorstellungen, Behandlungserklärungen, Patientenberichte – alle Videos brauchen Untertitel.

Schritt 8 – Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Dokumentiere den aktuellen Stand, bekannte Einschränkungen und einen Feedback-Mechanismus.

Doctolib, Jameda & Co.: Wer ist verantwortlich?

Wenn du Doctolib oder Jameda für Terminbuchung nutzt, ist der Plattform-Betreiber für deren Barrierefreiheit verantwortlich. Aber: Das eingebettete Widget auf deiner Webseite und die Integration in deine Seite liegt in deiner Verantwortung.

Prüfe konkret:

Wenn das Widget gravierende Barrierefreiheits-Mängel hat, die du nicht beheben kannst, biete einen alternativen Buchungsweg an (Telefon, E-Mail) und dokumentiere die Einschränkung in deiner Barrierefreiheitserklärung.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich als kleine Zahnarztpraxis vom BFSG betroffen?
Als Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. EUR Umsatz) bist du teilweise ausgenommen. Aber: Grundlegende Barrierefreiheit schützt dich vor Abmahnungen und ist für ältere Patienten ohnehin sinnvoll.
Muss mein Anamnesebogen digital barrierefrei sein?
Wenn er auf deiner Webseite als Download oder Online-Formular verfügbar ist: Ja. Biete ihn als barrierefreies PDF oder besser als HTML-Formular an, damit Screenreader alle Felder korrekt vorlesen können.
Gilt das BFSG auch für meine Online-Terminbuchung über Doctolib?
Doctolib ist als Plattformbetreiber für die Barrierefreiheit seiner eigenen Oberfläche verantwortlich. Aber die Integration auf deiner Webseite – also das eingebettete Widget, die Erreichbarkeit per Tastatur und die ARIA-Labels – liegt in deiner Verantwortung.
Müssen Vorher-Nachher-Bilder von Behandlungen Alt-Texte haben?
Ja. Gemäß WCAG SC 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) benötigen alle informativen Bilder einen beschreibenden Alt-Text. Bei Vorher-Nachher-Bildern beschreibe den Behandlungsschritt, z. B. „Zahnstellung vor der Korrektur mit Brackets“.
Muss meine GOZ-Preisliste auf der Webseite barrierefrei sein?
Wenn du eine Preisliste oder GOZ-Übersicht online stellst, muss sie als barrierefreie HTML-Tabelle mit korrekten Spaltenüberschriften und scope-Attributen umgesetzt werden. Ein reines Bild oder ein nicht-barrierefreies PDF reicht nicht aus.
Was kostet es, eine Zahnarzt-Webseite BFSG-konform zu machen?
Für eine typische Praxis-Webseite mit 5–15 Seiten rechne mit 500–2.000 EUR für professionelle Barrierefreiheits-Anpassungen. Viele Maßnahmen wie Alt-Texte, Kontrastkorrektur und Formular-Labels kannst du aber selbst umsetzen.
Reicht es, eine Barrierefreiheitserklärung auf meine Webseite zu stellen?
Nein. Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein wichtiger Bestandteil, ersetzt aber nicht die tatsächliche Umsetzung. Das BFSG verlangt konkrete technische Konformität mit der EN 301 549 bzw. den WCAG 2.1 AA-Kriterien.
Ist eine virtuelle Praxistour auf meiner Webseite vom BFSG betroffen?
Ja. Eingebettete 360-Grad-Touren oder Videos müssen tastatur-bedienbar sein (WCAG SC 2.1.1), Steuerelemente brauchen ARIA-Labels, und Videoinhalte benötigen Untertitel bzw. eine Audiodeskription (WCAG SC 1.2.1, 1.2.3).

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