BFSG für Zahnärzte: Muss meine Zahnarzt-Webseite barrierefrei sein?
BFSG und Zahnarztpraxen: Wer ist betroffen?
Als Zahnarzt denkst du vielleicht: Das BFSG betrifft mich nicht, ich bin doch kein Online-Shop. Aber: Sobald deine Praxis-Webseite Online-Terminbuchung, ein Patientenportal, Online-Anamnese-Bögen oder digitale Kostenvoranschläge anbietet, fallen diese digitalen Dienste unter das BFSG. Und seien wir ehrlich: Die meisten modernen Zahnarzt-Webseiten haben mindestens ein Online-Kontaktformular oder eine Doctolib-Integration.
Typische Probleme auf Zahnarzt-Webseiten
Vorher-Nachher-Bilder von Behandlungen ohne Alt-Texte. Helle Blau-Weiß-Farbschemata mit zu geringem Kontrast (der Klassiker bei Medizin-Webseiten). Team-Fotos ohne Beschreibung.
PDF-Downloads (Hygiene-Info, Anamnesebogen) die nicht barrierefrei sind. Eingebettete Terminbuchungs-Widgets die nicht per Tastatur bedienbar sind. Und: Praxisvideos ohne Untertitel.
5 schnelle Fixes für Zahnarzt-Webseiten
1. Alt-Texte für alle Bilder setzen: Team-Fotos, Praxisbilder, Behandlungsbeispiele. 2.
Kontraste prüfen: Das beliebte Hellblau auf Weiß hat oft nur 2:1 statt der erforderlichen 4,5:1. 3. Anamnese-Bögen als HTML-Formular statt als PDF anbieten.
4. Terminbuchung per Tastatur testen: Tab durch den gesamten Buchungsprozess drücken. 5.
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Doctolib, Jameda & Co.: Wer ist verantwortlich?
Wenn du Doctolib oder Jameda für Terminbuchung nutzt, ist der Plattform-Betreiber für deren Barrierefreiheit verantwortlich. Aber: Das eingebettete Widget auf deiner Webseite und die Integration in deine Seite liegt in deiner Verantwortung. Prüfe ob das Widget per Tastatur erreichbar ist und ob es korrekte ARIA-Labels hat.
Häufig gestellte Fragen
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