BFSG für Vereine und NGOs: Was gemeinnützige Organisationen beachten müssen
Gilt das BFSG auch für Vereine?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) richtet sich primär an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Vereine, die keine wirtschaftlichen Dienstleistungen erbringen, sind formal nicht betroffen.
Aber: Sobald ein Verein wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, greift § 1 BFSG. Das betrifft mehr Organisationen als viele denken.
Wann liegt eine wirtschaftliche Tätigkeit vor?
Nach § 1 Abs. 2 BFSG gilt das Gesetz für Dienstleistungen, die gegen Entgelt an Verbraucher erbracht werden. Für Vereine bedeutet das konkret:
- Online-Shop für Merchandise, Vereinskleidung oder Publikationen
- Ticket-Verkauf für Veranstaltungen, Turniere oder Konzerte
- Kostenpflichtige Kurse oder Workshops (z. B. Sportverein mit Kursgebühren)
- Mitglieder-Portale mit kostenpflichtigen Premium-Bereichen
- Kostenpflichtige Downloads wie Trainingsmaterial oder Fachpublikationen
Reine Mitgliedsbeiträge gelten in der Regel nicht als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des BFSG. Sobald aber eine Gegenleistung erbracht wird, ändert sich die Bewertung. Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.
Außerdem gilt unabhängig vom BFSG die EU-Richtlinie 2016/2102 für öffentliche Stellen. Vereine mit überwiegend öffentlicher Finanzierung oder hoheitlichen Aufgaben können darunter fallen.
Warum Barrierefreiheit für Vereine trotzdem wichtig ist
Gerade Vereine, die sich für Inklusion, Soziales oder Gemeinwohl einsetzen, sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Eine nicht barrierefreie Webseite widerspricht dem Vereinszweck und schließt potenzielle Mitglieder aus.
Außerdem fordern viele Fördergeber (Aktion Mensch, Stiftungen) inzwischen Barrierefreiheit als Voraussetzung. Wer das Budget für Barrierefreiheit frühzeitig einplant, spart sich spätere Nachbesserungen.
Auch rein praktisch: Rund 10 % der Bevölkerung leben mit einer Behinderung. Das sind potenzielle Mitglieder, Spender und Ehrenamtliche, die ihr verliert, wenn die Webseite nicht nutzbar ist.
Spendenformulare barrierefrei gestalten
Spenden sind keine Gegenleistung und fallen daher nicht direkt unter das BFSG. Trotzdem sind barrierefreie Spendenformulare essenziell: Wer das Formular nicht bedienen kann, spendet nicht.
Die wichtigsten Anforderungen nach WCAG 2.1 Level AA:
- SC 1.3.1 (Info und Beziehungen): Jedes Eingabefeld braucht ein programmatisch zugeordnetes
<label>-Element - SC 3.3.2 (Beschriftungen oder Anweisungen): Pflichtfelder klar kennzeichnen, Formatvorgaben (z. B. IBAN) angeben
- SC 4.1.2 (Name, Rolle, Wert): Spendenbetrag-Auswahl und Zahlungsart per Tastatur bedienbar machen
- SC 3.3.1 (Fehlererkennung): Fehlermeldungen in Textform neben dem betroffenen Feld anzeigen
Viele Vereine nutzen externe Spendenplattformen wie Betterplace oder GoFundMe. Prüfe auch dort, ob die eingebetteten Formulare barrierefrei sind. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Formulare barrierefrei gestalten.
Mitglieder-Bereiche und Login-Portale
Immer mehr Vereine betreiben geschlossene Mitglieder-Bereiche mit Login. Hier gilt:
- Login-Formulare müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein (WCAG SC 2.1.1)
- Passwort-vergessen-Prozesse dürfen nicht nur auf visuellen CAPTCHAs basieren (SC 1.1.1)
- Mitgliedsanträge online brauchen dieselbe Barrierefreiheit wie jedes andere Formular
- Dokumenten-Downloads (Satzung, Protokolle) als barrierefreie PDFs bereitstellen
Wenn der Mitglieder-Bereich kostenpflichtige Inhalte bietet, greift das BFSG direkt.
Veranstaltungskalender richtig umsetzen
Der Veranstaltungskalender ist auf vielen Vereins-Webseiten das Herzstück. Häufigster Fehler: Events nur als Bild-Poster veröffentlichen. Das verstößt gegen WCAG SC 1.1.1 (Textalternativen) und ist für Screenreader komplett unsichtbar.
So macht ihr es besser:
- Events als HTML-Text mit Datum, Uhrzeit, Ort und Beschreibung anlegen
- Schema.org Event-Markup verwenden für bessere Auffindbarkeit
- Kalender per Tastatur navigierbar machen (SC 2.1.1)
- Bild-Poster zusätzlich als Dekoration einbinden, aber alle Infos auch als Text bereitstellen
Newsletter-Anmeldung auf Vereins-Webseiten
Newsletter sind für Vereine ein zentrales Kommunikationsmittel. Die Anmeldung muss barrierefrei sein:
- E-Mail-Feld mit sichtbarem Label versehen (nicht nur Platzhalter-Text)
- Einwilligungs-Checkbox per Tastatur bedienbar und klar beschriftet
- Bestätigungsmeldung nach Anmeldung auch für Screenreader zugänglich
- Double-Opt-In-E-Mail in einfacher, strukturierter Sprache verfassen
Mehr Details findest du in unserem Artikel Newsletter und E-Mail-Marketing barrierefrei gestalten.
Häufige Fehler auf Vereins-Webseiten
Aus der Praxis sehen wir bei Vereins-Webseiten immer wieder dieselben Probleme:
- Veranstaltungskalender nur als Bild-Poster ohne Textalternative (SC 1.1.1)
- Newsletter-Anmeldeformulare ohne Labels (SC 1.3.1, SC 4.1.2)
- Ehrenamtliche Webmaster ohne Barrierefreiheits-Kenntnisse und kein Budget für Schulung
- Eingebettete Social-Media-Feeds ohne Textalternative und nicht tastaturzugänglich
- Satzung und Protokolle als nicht-barrierefreie PDFs (gescannte Dokumente ohne OCR)
- Zu geringe Kontraste bei Vereinsfarben (SC 1.4.3 verlangt mindestens 4,5:1)
- Keine Überschriften-Hierarchie – alles nur fett formatiert statt H2/H3 genutzt
Schritt-für-Schritt: Vereins-Webseite barrierefrei machen
Auch mit ehrenamtlichen Ressourcen könnt ihr viel erreichen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
Schritt 1: Status prüfen. Lasst eure Webseite durch den kostenlosen BFSG-Scanner laufen. Ihr bekommt eine Prioritätenliste mit den kritischsten Problemen.
Schritt 2: Alt-Texte ergänzen. Geht jedes Bild auf eurer Seite durch und hinterlegt beschreibende Alternativtexte. Das ist der schnellste Gewinn für Barrierefreiheit.
Schritt 3: Überschriften-Struktur korrigieren. Nutzt H1 für den Seitentitel, H2 für Abschnitte, H3 für Unterabschnitte. Nicht einfach Schriftgröße und Fettung ändern.
Schritt 4: Formulare reparieren. Alle Eingabefelder mit <label>-Elementen versehen. Pflichtfelder kennzeichnen. Fehlermeldungen in Text anzeigen.
Schritt 5: Kontraste prüfen. Vereinsfarben gegen WCAG SC 1.4.3 testen (Minimum 4,5:1 für normalen Text). Bei Bedarf dunklere Varianten der Vereinsfarbe verwenden.
Schritt 6: Tastaturnavigation testen. Tabbt einmal durch die gesamte Seite. Jeder Link, jedes Menü, jedes Formularfeld muss erreichbar sein (SC 2.1.1).
Schritt 7: PDFs prüfen. Satzung, Protokolle und Berichte als barrierefreie PDFs bereitstellen oder alternativ als HTML-Seite.
Praktische Tipps für ehrenamtliche Webmaster
Nutze einen kostenlosen BFSG-Scanner, um den Status zu prüfen. Verwende barrierefreie WordPress-Themes (z. B. 'flavor' von WordPress.org oder das Theme 'flavor').
Füge Alt-Texte zu allen Bildern hinzu. Stelle sicher, dass die Farbkontraste ausreichen. Und: Frage Mitglieder mit Behinderungen nach Feedback zur Webseite.
Schulungsangebote wie die kostenlose Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C helfen ehrenamtlichen Webmastern, die Grundlagen zu verstehen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob euer Verein unter das BFSG fällt, hängt von den konkreten Tätigkeiten ab. Im Zweifel solltet ihr einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Barrierefreiheitsrecht konsultieren.
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