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BFSG für Vereine und NGOs: Was gemeinnützige Organisationen beachten müssen

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Gilt das BFSG auch für Vereine?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) richtet sich primär an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Vereine, die keine wirtschaftlichen Dienstleistungen erbringen, sind formal nicht betroffen.

Aber: Sobald ein Verein wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, greift § 1 BFSG. Das betrifft mehr Organisationen als viele denken.

Wann liegt eine wirtschaftliche Tätigkeit vor?

Nach § 1 Abs. 2 BFSG gilt das Gesetz für Dienstleistungen, die gegen Entgelt an Verbraucher erbracht werden. Für Vereine bedeutet das konkret:

Reine Mitgliedsbeiträge gelten in der Regel nicht als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des BFSG. Sobald aber eine Gegenleistung erbracht wird, ändert sich die Bewertung. Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.

Außerdem gilt unabhängig vom BFSG die EU-Richtlinie 2016/2102 für öffentliche Stellen. Vereine mit überwiegend öffentlicher Finanzierung oder hoheitlichen Aufgaben können darunter fallen.

Warum Barrierefreiheit für Vereine trotzdem wichtig ist

Gerade Vereine, die sich für Inklusion, Soziales oder Gemeinwohl einsetzen, sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Eine nicht barrierefreie Webseite widerspricht dem Vereinszweck und schließt potenzielle Mitglieder aus.

Außerdem fordern viele Fördergeber (Aktion Mensch, Stiftungen) inzwischen Barrierefreiheit als Voraussetzung. Wer das Budget für Barrierefreiheit frühzeitig einplant, spart sich spätere Nachbesserungen.

Auch rein praktisch: Rund 10 % der Bevölkerung leben mit einer Behinderung. Das sind potenzielle Mitglieder, Spender und Ehrenamtliche, die ihr verliert, wenn die Webseite nicht nutzbar ist.

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Spendenformulare barrierefrei gestalten

Spenden sind keine Gegenleistung und fallen daher nicht direkt unter das BFSG. Trotzdem sind barrierefreie Spendenformulare essenziell: Wer das Formular nicht bedienen kann, spendet nicht.

Die wichtigsten Anforderungen nach WCAG 2.1 Level AA:

Viele Vereine nutzen externe Spendenplattformen wie Betterplace oder GoFundMe. Prüfe auch dort, ob die eingebetteten Formulare barrierefrei sind. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Formulare barrierefrei gestalten.

Mitglieder-Bereiche und Login-Portale

Immer mehr Vereine betreiben geschlossene Mitglieder-Bereiche mit Login. Hier gilt:

Wenn der Mitglieder-Bereich kostenpflichtige Inhalte bietet, greift das BFSG direkt.

Veranstaltungskalender richtig umsetzen

Der Veranstaltungskalender ist auf vielen Vereins-Webseiten das Herzstück. Häufigster Fehler: Events nur als Bild-Poster veröffentlichen. Das verstößt gegen WCAG SC 1.1.1 (Textalternativen) und ist für Screenreader komplett unsichtbar.

So macht ihr es besser:

Newsletter-Anmeldung auf Vereins-Webseiten

Newsletter sind für Vereine ein zentrales Kommunikationsmittel. Die Anmeldung muss barrierefrei sein:

Mehr Details findest du in unserem Artikel Newsletter und E-Mail-Marketing barrierefrei gestalten.

Häufige Fehler auf Vereins-Webseiten

Aus der Praxis sehen wir bei Vereins-Webseiten immer wieder dieselben Probleme:

Schritt-für-Schritt: Vereins-Webseite barrierefrei machen

Auch mit ehrenamtlichen Ressourcen könnt ihr viel erreichen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

Schritt 1: Status prüfen. Lasst eure Webseite durch den kostenlosen BFSG-Scanner laufen. Ihr bekommt eine Prioritätenliste mit den kritischsten Problemen.

Schritt 2: Alt-Texte ergänzen. Geht jedes Bild auf eurer Seite durch und hinterlegt beschreibende Alternativtexte. Das ist der schnellste Gewinn für Barrierefreiheit.

Schritt 3: Überschriften-Struktur korrigieren. Nutzt H1 für den Seitentitel, H2 für Abschnitte, H3 für Unterabschnitte. Nicht einfach Schriftgröße und Fettung ändern.

Schritt 4: Formulare reparieren. Alle Eingabefelder mit <label>-Elementen versehen. Pflichtfelder kennzeichnen. Fehlermeldungen in Text anzeigen.

Schritt 5: Kontraste prüfen. Vereinsfarben gegen WCAG SC 1.4.3 testen (Minimum 4,5:1 für normalen Text). Bei Bedarf dunklere Varianten der Vereinsfarbe verwenden.

Schritt 6: Tastaturnavigation testen. Tabbt einmal durch die gesamte Seite. Jeder Link, jedes Menü, jedes Formularfeld muss erreichbar sein (SC 2.1.1).

Schritt 7: PDFs prüfen. Satzung, Protokolle und Berichte als barrierefreie PDFs bereitstellen oder alternativ als HTML-Seite.

Praktische Tipps für ehrenamtliche Webmaster

Nutze einen kostenlosen BFSG-Scanner, um den Status zu prüfen. Verwende barrierefreie WordPress-Themes (z. B. 'flavor' von WordPress.org oder das Theme 'flavor').

Füge Alt-Texte zu allen Bildern hinzu. Stelle sicher, dass die Farbkontraste ausreichen. Und: Frage Mitglieder mit Behinderungen nach Feedback zur Webseite.

Schulungsangebote wie die kostenlose Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C helfen ehrenamtlichen Webmastern, die Grundlagen zu verstehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob euer Verein unter das BFSG fällt, hängt von den konkreten Tätigkeiten ab. Im Zweifel solltet ihr einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Barrierefreiheitsrecht konsultieren.

Häufig gestellte Fragen

Unser Verein hat keine Mitarbeiter. Sind wir trotzdem betroffen?
Ohne wirtschaftliche Dienstleistungen für Verbraucher seid ihr formal nicht vom BFSG betroffen. Aber Barrierefreiheit ist trotzdem sinnvoll – und bei Förderanträgen oft gefordert.
Gibt es Förderung für barrierefreie Vereins-Webseiten?
Ja. Die Aktion Mensch fördert Barrierefreiheits-Maßnahmen. Auch regionale Fördertöpfe und Stiftungen unterstützen die digitale Inklusion von Vereinen.
Zählt ein Online-Shop im Verein als wirtschaftliche Tätigkeit?
Ja. Sobald der Verein Produkte oder kostenpflichtige Dienstleistungen an Verbraucher verkauft – etwa Merchandise, Tickets oder Kurse – liegt eine wirtschaftliche Tätigkeit nach § 1 BFSG vor. Der Webauftritt muss dann barrierefrei sein.
Müssen auch Spendenformulare barrierefrei sein?
Spendenformulare fallen nicht direkt unter das BFSG, weil Spenden keine Gegenleistung darstellen. Trotzdem sollten sie barrierefrei gestaltet sein – sonst schließt ihr potenzielle Spender aus. Die WCAG-Kriterien 1.3.1, 3.3.2 und 4.1.2 gelten als Best Practice.
Welche WCAG-Stufe müssen Vereine einhalten?
Das BFSG verweist auf die EN 301 549, die wiederum WCAG 2.1 Level AA vorschreibt. Das umfasst Kontraste (SC 1.4.3), Tastaturnavigation (SC 2.1.1) und Textalternativen (SC 1.1.1).
Unser Veranstaltungskalender ist ein eingebettetes Bild. Reicht das?
Nein. Bild-basierte Kalender sind für Screenreader komplett unsichtbar und verletzen WCAG SC 1.1.1 (Textalternativen). Nutzt stattdessen HTML-Listen oder Tabellen mit maschinenlesbaren Daten.
Können ehrenamtliche Webmaster Barrierefreiheit selbst umsetzen?
Ja, viele Maßnahmen sind ohne Programmierkenntnisse umsetzbar: Alt-Texte pflegen, Überschriften-Hierarchie einhalten, Kontraste prüfen und Formulare mit Labels versehen. Kostenlose Scanner wie bf-check.de helfen bei der Prüfung.
Gilt die EU-Richtlinie 2016/2102 auch für unseren Verein?
Nur wenn euer Verein als öffentliche Stelle gilt – etwa bei überwiegend öffentlicher Finanzierung oder hoheitlichen Aufgaben. Rein private Vereine fallen nicht unter die Richtlinie, aber ggf. unter das BFSG bei wirtschaftlicher Tätigkeit.

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