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BFSG für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen: Buchungsseiten barrierefrei machen

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Warum Hotellerie besonders betroffen ist

Hotels, Pensionen und Ferienwohnungsvermieter bieten fast immer digitale Dienstleistungen an: Online-Buchung, Zimmerauswahl, Zahlungsabwicklung, Veranstaltungskalender. All das fällt unter §1 BFSG, der digitale Dienstleistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs explizit einschließt. Sobald du online Zimmer, Apartments oder Ferienwohnungen buchbar machst, bist du betroffen.

Dazu kommt: Die Hotellerie hat einen überdurchschnittlich hohen Anteil an älteren Gästen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Laut Statistischem Bundesamt waren 2024 rund 38 % aller Hotelgäste über 55 Jahre alt. Barrierefreiheit ist hier nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern eine echte Marktchance – wer früh handelt, gewinnt eine kaufkräftige Zielgruppe.

§1 BFSG: Was genau fällt unter digitale Buchungsdienstleistungen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (§1 Abs. 2 BFSG in Verbindung mit §2 Nr. 1) erfasst „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Darunter fallen alle Webseiten und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen können. Für die Hotellerie bedeutet das konkret:

Ausgenommen sind rein informative Webseiten ohne Buchungsmöglichkeit – aber Hand aufs Herz: Welches Hotel hat heute noch keine Online-Buchung? Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.

Buchungsstrecken prüfen: Vom Kalender bis zur Bestätigung

Der gesamte Buchungsprozess muss barrierefrei sein: Datumswahl, Zimmerauswahl, Gästedaten-Eingabe, Zahlungsseite und Bestätigung. Besonders Kalender-Widgets und Zimmervergleiche mit Bildergalerien sind oft nicht tastaturbedienbar.

Kalender-Widgets barrierefrei gestalten

Kalender-Widgets sind der häufigste Stolperstein auf Hotel-Webseiten. Die meisten Date-Picker sind rein mausbedient und für Screenreader unsichtbar. Nach WCAG 2.1 müssen sie mindestens diese Kriterien erfüllen:

Tipp: Nutze bewährte Bibliotheken wie Duet Date Picker oder Pikaday mit ARIA-Erweiterung. Eigenbau-Kalender sind fast immer problematisch.

Buchungsformulare nach WCAG

Die Formulare für Gästedaten, Sonderwünsche und Zahlungsinformationen müssen folgende WCAG-Kriterien erfüllen:

Mehr zur barrierefreien Formulargestaltung findest du in unserem Leitfaden Formulare barrierefrei gestalten.

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Drittanbieter-Buchungssysteme: Booking.com, HotelRunner, Lodgify

Viele Hotels und Ferienwohnungsvermieter nutzen externe Buchungssysteme, die per Widget oder iFrame eingebunden werden. Die rechtliche Verantwortung für die Barrierefreiheit eingebetteter Inhalte liegt beim Webseitenbetreiber – also bei dir (§3 BFSG).

Hier ein Überblick der gängigsten Systeme:

Generell gilt: Verlange von jedem Drittanbieter eine schriftliche Barrierefreiheits-Erklärung. Kann der Anbieter keine liefern, ist das ein Warnzeichen. Du bleibst haftbar, auch wenn der Fehler beim Widget-Anbieter liegt.

Preistabellen und Saisonkalender barrierefrei aufbereiten

Saisonpreise, Aufpreise für Zusatzleistungen und Zimmervergleiche werden häufig in Tabellen dargestellt. Damit Screenreader diese korrekt vorlesen, brauchst du:

Vertiefung zu diesem Thema findest du in unserem Artikel Barrierefreie Tabellen.

Zimmerfotos und virtuelle Touren

Jedes Zimmerfoto braucht einen beschreibenden Alt-Text. Nicht nur „Zimmer 5“, sondern „Doppelzimmer mit Bergblick, King-Size-Bett und Balkon, 32 m²“. Beschreibe, was ein potenzieller Gast wissen muss: Zimmergröße, Ausstattungshighlights, Aussicht und Besonderheiten.

Weitere Tipps dazu findest du in unserem Leitfaden Alt-Texte richtig schreiben.

Virtuelle Touren: Alternativen anbieten

360°-Touren und interaktive Grundrisse sind für Screenreader-Nutzer oft unzugänglich. Das BFSG verlangt nicht, dass du auf solche Features verzichtest – aber du musst eine gleichwertige Alternative bieten:

Schritt für Schritt: Hotel-Webseite BFSG-fit machen

Du willst deine Hotel- oder Ferienwohnungs-Webseite systematisch prüfen? Hier ist ein pragmatischer Fahrplan:

  1. Scan durchführen: Starte mit einem automatisierten BFSG-Schnellcheck. Er findet die offensichtlichsten Probleme in unter einer Minute.
  2. Buchungsstrecke mit Tastatur testen: Lege das Trackpad beiseite und versuche, eine komplette Buchung nur mit Tab, Enter und Pfeiltasten durchzuführen. Kommst du überall hin?
  3. Alt-Texte aller Zimmerfotos prüfen: Öffne den Seitenquelltext und suche nach alt="" oder fehlenden alt-Attributen.
  4. Kalender-Widget testen: Kann ein Screenreader das An- und Abreisedatum auswählen? Wird der ausgewählte Zeitraum angesagt?
  5. Formulare prüfen: Hat jedes Eingabefeld ein sichtbares Label? Werden Fehlermeldungen konkret benannt?
  6. Drittanbieter-Widgets auditieren: Teste eingebettete Booking-Widgets separat. Fordere vom Anbieter ein VPAT an.
  7. Preistabellen validieren: Sind Tabellen-Header korrekt gesetzt? Liest ein Screenreader Saisonpreise verständlich vor?

Häufige Fehler auf Hotel-Webseiten

Aus hunderten geprüften Hotel-Webseiten kennen wir die typischen Stolpersteine:

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zur BFSG-Konformität deiner Hotel-Webseite wende dich an einen spezialisierten Anwalt.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das BFSG auch für Ferienwohnungen auf AirBnB?
Für dein AirBnB-Profil ist AirBnB verantwortlich. Aber wenn du eine eigene Buchungs-Webseite betreibst, musst du diese selbst BFSG-konform machen – auch wenn du gleichzeitig auf AirBnB gelistet bist.
Muss mein Kalender-Widget wirklich per Tastatur bedienbar sein?
Ja. WCAG SC 2.1.1 verlangt, dass alle Funktionen per Tastatur erreichbar sind. Wenn Gäste kein Datum auswählen können, können sie nicht buchen – das ist ein kompletter Buchungsabbruch für Tastaturnutzer.
Wer haftet, wenn das Booking.com-Widget nicht barrierefrei ist?
Du als Webseitenbetreiber. Gemäß §3 BFSG bist du für alle eingebetteten Inhalte verantwortlich. Fordere vom Anbieter ein VPAT an und teste das Widget selbst.
Brauche ich für jedes Zimmerfoto einen eigenen Alt-Text?
Ja. Jedes informative Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Beschreibe Zimmergröße, Ausstattungshighlights und Besonderheiten – nicht nur „Zimmer 3“.
Sind rein informative Hotel-Webseiten ohne Buchungsfunktion vom BFSG betroffen?
Webseiten ohne Buchungs- oder Kaufmöglichkeit fallen grundsätzlich nicht unter §1 BFSG. Sobald du aber ein Kontaktformular, einen Gutschein-Shop oder eine Anfragefunktion mit Vertragscharakter anbietest, kann die Pflicht greifen.
Wie mache ich eine 360°-Tour barrierefrei?
Eine vollständig barrierefreie 360°-Tour ist technisch sehr aufwendig. Die pragmatische Lösung: Biete eine gleichwertige Textalternative an, die Raumaufteilung, Möblierung und Besonderheiten beschreibt, plus eine Bildergalerie mit Alt-Texten.

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Barrierefreie Zimmerbeschreibungen für Gäste mit Behinderung

Gäste mit Behinderung entscheiden sich häufig schon vor der Buchung gegen ein Hotel, weil die Zimmerbeschreibung keine verlässliche Auskunft über tatsächliche Zugänglichkeit gibt. Der Begriff „barrierefrei“ ohne weitere Erklärung hilft wenig, wenn nicht klar ist, was genau gemeint ist – ein rollstuhlgerechtes Bad, eine stufenlose Erreichbarkeit vom Eingang oder beides zusammen.

Sinnvoll ist eine konkrete, sachliche Beschreibung statt eines pauschalen Etiketts: Türbreiten, Höhe des Waschbeckens, Vorhandensein von Haltegriffen, Schwellenfreiheit vom Zimmereingang bis zur Dusche, und ob ein Aufzug den Weg vom Eingang zum Zimmer vollständig ohne Stufen ermöglicht. Diese Angaben lassen sich einmalig für jede Zimmerkategorie erfassen und danach für alle Buchungen wiederverwenden, statt bei jeder Anfrage neu recherchiert zu werden.

Für Gäste mit Hörbehinderung sind Angaben zu visuellen Alarmsystemen im Brandfall oder zu Vibrationsweckern relevant, für Gäste mit Sehbehinderung Informationen zu tastbaren oder kontrastreich gestalteten Zimmernummern und Wegeleitsystemen. Auch wenn nicht jedes Haus alle diese Ausstattungen bietet, hilft eine ehrliche Angabe dessen, was tatsächlich vorhanden ist, mehr als eine vage Zusicherung, die sich vor Ort nicht bestätigt.

Diese Informationen gehören nicht in ein separates PDF, das schwer auffindbar ist, sondern direkt in die jeweilige Zimmerbeschreibung auf der Buchungsseite, in derselben Struktur wie andere Ausstattungsmerkmale. So kann ein Gast mit Behinderung die passende Zimmerkategorie ebenso selbstständig auswählen wie jeder andere Gast auch, ohne vorher telefonisch nachfragen zu müssen, ob das Zimmer überhaupt in Frage kommt.

Stornierung, Umbuchung und Zahlungsprozesse barrierefrei gestalten

Nach der eigentlichen Buchung folgen häufig weitere digitale Schritte: Stornierung, Umbuchung auf einen anderen Zeitraum oder eine nachträgliche Zahlung der Anzahlung. Diese Prozesse werden im BFSG-Kontext seltener geprüft als der ursprüngliche Buchungsvorgang, sind aber genauso Teil der digitalen Dienstleistung und müssen ebenso zugänglich sein.

Eine Stornierung sollte sich, wo rechtlich und geschäftlich möglich, direkt online durchführen lassen, mit einem klar beschrifteten Button und einer eindeutigen Bestätigung des Vorgangs. Führt der Weg stattdessen nur über eine E-Mail-Adresse ohne direkten Link oder über ein Kontaktformular ohne erkennbaren Bezug zur konkreten Buchung, entsteht für alle Gäste unnötiger Aufwand, für Gäste, die auf Screenreader oder Tastatur angewiesen sind, wiegt jeder zusätzliche Umweg besonders schwer.

Bei Umbuchungen mit Kalenderauswahl gelten dieselben Anforderungen wie bei der ursprünglichen Terminwahl: Der Kalender muss per Tastatur bedienbar sein, verfügbare und ausgebuchte Zeiträume müssen auch technisch unterscheidbar sein, nicht nur farblich. Eine reine Farbmarkierung für ausgebuchte Tage bleibt für Screenreader-Nutzer unsichtbar, wenn sie nicht zusätzlich als Text oder über ein entsprechendes Attribut vermittelt wird.

Nachträgliche Zahlungen, etwa einer Anzahlung oder Restzahlung über einen zugeschickten Link, sollten denselben Anforderungen an Formulare und Fehlermeldungen genügen wie der ursprüngliche Buchungsabschluss. Ein Zahlungslink, der auf einer veralteten oder nicht getesteten Unterseite landet, weil er selten genutzt wird, fällt in der Praxis häufig durchs Raster einer regulären Prüfung – genau deshalb lohnt sich ein gezielter Testdurchlauf dieser selten besuchten, aber für den einzelnen Gast wichtigen Seiten.

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