BFSG für Kanzleien: Barrierefreiheit auf der Anwalts-Webseite
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zum BFSG wende dich an einen spezialisierten Anwalt.
Warum gerade Kanzleien BFSG-konform sein sollten
Rechtsanwälte, die andere wegen BFSG-Verstößen abmahnen, sollten selbst konform sein. Abgesehen von der Ironie: Kanzlei-Webseiten bieten zunehmend digitale Dienste an – Online-Mandatsanfragen, Dokumenten-Upload-Portale, Terminbuchung und Rechtskosten-Rechner. All das fällt unter das BFSG.
Seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) alle Anbieter digitaler Dienstleistungen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen. Gemäß § 1 BFSG sind digitale Dienstleistungen betroffen, die über Webseiten erbracht werden – und genau das tut jede Kanzlei mit einer modernen Online-Präsenz.
Anwaltliche Sorgfaltspflicht und BFSG
Für Rechtsanwälte kommt eine besondere Dimension hinzu: die anwaltliche Sorgfaltspflicht gemäß § 43 BRAO. Wer als Anwalt Mandanten zu BFSG-Compliance berät, aber die eigene Webseite nicht konform hat, setzt sich einem erheblichen Glaubwürdigkeitsproblem aus. Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.
Darüber hinaus stellt sich die Frage des Standesrechts: Die BRAO verlangt gewissenhafte Berufsausübung. Eine Kanzlei-Webseite, die Menschen mit Behinderungen faktisch von digitalen Mandantendiensten ausschließt, könnte standesrechtliche Fragen aufwerfen – insbesondere wenn Barrierefreiheit gesetzliche Pflicht ist.
Ausserdem: Anwälte sind Organe der Rechtspflege. Gerade sie sollten Gesetze nicht nur kennen, sondern vorleben.
Typische Schwachstellen auf Kanzlei-Webseiten
Juristische Texte in kleiner Schrift mit geringem Kontrast, Kontaktformulare ohne Label-Zuordnung, PDF-Downloads (Vollmachten, Mandatsvereinbarungen) die nicht barrierefrei sind, fehlende Sprach-Deklaration bei mehrsprachigen Seiten und Anwalts-Portraits ohne Alt-Texte.
Konkret betroffen sind diese Bereiche:
- Kontrastprobleme: Juristische Texte mit grauer Schrift auf weißem Hintergrund verfehlen oft das Mindest-Kontrastverhältnis von 4.5:1 (WCAG SC 1.4.3)
- Formulare ohne Labels: Kontakt- und Mandatsanfrageformulare ohne korrekte
<label>-Zuordnung (SC 1.3.1, SC 4.1.2) - Nicht-barrierefreie PDFs: Vollmachten, Mandatsvereinbarungen und Informationsblätter als gescannte Bilder statt als strukturierte, barrierefreie PDFs
- Fehlende Sprachdeklaration: Bei internationalen Kanzleien fehlt oft das
lang-Attribut für fremdsprachige Textpassagen (SC 3.1.2) - Team-Fotos ohne Alt-Texte: Anwaltsporträts ohne beschreibende Alternativtexte (SC 1.1.1)
Mandantenportal und beA-Schnittstelle
Immer mehr Kanzleien bieten Mandantenportale an, über die Dokumente ausgetauscht und der Fallstatus eingesehen werden kann. Diese Portale sind digitale Dienstleistungen im Sinne des BFSG und müssen vollständig barrierefrei sein.
Besonders kritisch sind:
- Dokumenten-Upload: File-Upload-Komponenten müssen per Tastatur bedienbar sein (SC 2.1.1) und klare Fehlermeldungen ausgeben (SC 3.3.1)
- Statusanzeigen: Fallstatus darf nicht nur durch Farbe kommuniziert werden (SC 1.4.1 – Verwendung von Farbe)
- Authentifizierung: Login-Prozesse müssen auch mit Screenreadern funktionieren (SC 4.1.2 Name, Rolle, Wert)
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) selbst liegt in der Verantwortung der BRAK. Aber die Schnittstellen zwischen Kanzlei-Portal und beA – etwa Upload-Formulare oder Benachrichtigungen – müssen auf der Kanzlei-Seite barrierefrei gestaltet sein.
Online-Terminbuchung barrierefrei gestalten
Online-Terminbuchung ist für Kanzleien ein wichtiger Kanal zur Mandantengewinnung. Doch gerade Formulare und interaktive Elemente sind häufig nicht barrierefrei.
Darauf kommt es an:
- Kalender-Widgets: Müssen per Tastatur navigierbar sein (SC 2.1.1). Viele jQuery-Datepicker versagen hier – native HTML5
<input type="date">ist oft barrierefreier - Zeitslot-Auswahl: Radiobuttons oder Select-Felder mit korrekten Labels (SC 1.3.1) statt rein visueller Kacheln
- Bestätigungsseite: Muss klar kommunizieren, dass die Buchung erfolgreich war (SC 3.3.4 Fehlervermeidung)
- Erinnerungs-E-Mails: Auch automatisierte E-Mails sollten in reinem Text oder barrierefreiem HTML verfasst sein
Kanzlei-Blog und Content barrierefrei machen
Viele Kanzleien betreiben einen Blog, um Expertise zu zeigen und Mandanten zu gewinnen. Auch dieser Blog-Content muss barrierefrei sein:
- Überschriftenhierarchie: Eine klare H1-H6-Struktur hilft Screenreader-Nutzern bei der Navigation (SC 1.3.1)
- Fachbegriffe erklären: Juristische Fachsprache bei erster Nennung kurz erläutern – das hilft nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern auch juristischen Laien
- Bilder in Blogbeiträgen: Infografiken zu Gesetzesänderungen oder Prozessabläufen brauchen beschreibende Alt-Texte (SC 1.1.1)
- Verlinkungen: Linktexte wie „hier klicken“ vermeiden – stattdessen sprechende Links verwenden (SC 2.4.4)
Dokumenten-Download: Barrierefreie PDFs als Pflicht
Kanzleien bieten zahlreiche Dokumente zum Download an: Vollmachten, Mandatsvereinbarungen, Checklisten, Informationsblätter. Alle diese PDFs müssen barrierefrei sein – erfahre mehr in unserem Leitfaden zu barrierefreien PDFs.
Als Alternative zu PDFs können HTML-Versionen der Dokumente angeboten werden. Diese sind von Natur aus besser zugänglich und einfacher zu pflegen.
Was Kanzleien sofort tun können: Schritt für Schritt
Schritt 1: Ist-Zustand prüfen
Starte mit einem kostenlosen BFSG-Scan bei bf-check.de. In 30 Sekunden siehst du die kritischsten Probleme deiner Kanzlei-Webseite.
Schritt 2: Formulare korrigieren
Alle Kontakt- und Mandatsanfrageformulare mit korrekten <label>-Elementen versehen. Pflichtfelder klar kennzeichnen (SC 3.3.2).
Schritt 3: PDFs prüfen
Alle PDFs barrierefrei machen oder HTML-Alternativen anbieten.
Schritt 4: Kontraste und Texte
Kontraste prüfen und korrigieren. Mindestens 4.5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text (SC 1.4.3).
Schritt 5: Alt-Texte und Team-Fotos
Team-Fotos mit beschreibenden Alt-Texten versehen: „Rechtsanwältin Dr. Maria Müller, Fachanwältin für IT-Recht“ statt „Foto“.
Schritt 6: Tastatur-Test
Den gesamten Mandatsanfrage-Prozess einmal nur mit der Tastatur durchspielen. Kein Element darf unerreichbar sein (SC 2.1.1).
Schritt 7: Team schulen
Redakteure und Assistenten darin schulen, neue Blog-Beiträge und Dokumente von Anfang an barrierefrei zu erstellen.
Vergleich: Anforderungen an Kanzleien vs. andere Branchen
Im Vergleich zu einem reinen Online-Shop haben Kanzleien zusätzliche Herausforderungen:
- Vertrauliche Dokumente: Mandantenportale mit sensiblen Daten müssen nicht nur barrierefrei, sondern auch datenschutzkonform sein (DSGVO + BFSG)
- Fachjargon: Juristische Sprache ist per se schwer zugänglich – klare Sprache (Leichte Sprache / Einfache Sprache) hilft
- beA-Integration: Besondere technische Anforderungen an die Schnittstelle zum elektronischen Rechtsverkehr
Ähnliche Herausforderungen haben Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – auch dort spielen Mandantenportale und Dokumenten-Austausch eine zentrale Rolle.
BFSG als Geschäftsfeld für Kanzleien
Das BFSG eröffnet ein neues Beratungsfeld: Mandanten zu Barrierefreiheits-Compliance beraten, Barrierefreiheits-Erklärungen erstellen und bei Abmahnungen verteidigen. Wer das Thema früh besetzt, positioniert sich als Spezialist.
Konkrete Geschäftsmöglichkeiten:
- BFSG-Compliance-Beratung: Mandanten bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen
- Abmahnungsverteidigung: Mandanten gegen BFSG-bezogene Abmahnungen verteidigen
- Barrierefreiheitserklärungen: Rechtssichere Erklärungen gemäß § 13 BFSG für Mandanten erstellen
- Schulungen: Mandanten-Workshops zu digitaler Barrierefreiheit und BFSG-Pflichten anbieten
Häufig gestellte Fragen
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Barrierefreie Kommunikationswege für Mandanten mit Behinderung
Neben der eigentlichen Webseite gehört zur digitalen Erreichbarkeit einer Kanzlei auch, wie Mandanten mit Behinderung tatsächlich Kontakt aufnehmen können. Ein reines Kontaktformular deckt nicht jede Situation ab – manche Mandanten bevorzugen aus guten Gründen Telefon, E-Mail oder Videokommunikation mit Untertiteln, wenn eine Gebärdensprachdolmetschung nicht zur Verfügung steht.
Sinnvoll ist, mehrere Kontaktwege gleichberechtigt und deutlich sichtbar auf der Webseite anzubieten, statt das Kontaktformular als einzigen Weg in den Vordergrund zu stellen. Telefonnummer und E-Mail-Adresse sollten als tatsächlicher Text vorhanden sein, nicht nur als Bild oder als reine Grafik im Kopfbereich der Seite, damit sie von Screenreadern erfasst und von Sprachsteuerungen direkt angewählt werden können.
Für Video-Erstgespräche, die viele Kanzleien inzwischen anbieten, lohnt sich die Prüfung, ob die genutzte Plattform Untertitel oder eine Transkriptfunktion unterstützt. Das ersetzt keine Gebärdensprachdolmetschung, hilft aber bereits gehörlosen oder schwerhörigen Mandanten, die auf schriftliche Zusatzinformation angewiesen sind, um dem Gespräch vollständig folgen zu können.
Auch die Erstinformation vor dem eigentlichen Mandatsgespräch sollte in klarer, verständlicher Sprache verfügbar sein. Juristische Fachbegriffe schrecken ohnehin viele Ratsuchende ab, für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten wird eine zu komplexe Erstinformation schnell zur echten Zugangsbarriere. Eine kurze, in einfacherer Sprache gehaltene Zusammenfassung der wichtigsten Schritte – von der Anfrage über das Erstgespräch bis zur Mandatsannahme – ergänzt die ausführlichen juristischen Texte, ohne sie zu ersetzen, und macht den ersten Kontakt für mehr Menschen zugänglich.
Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Agenturen für die barrierefreie Webseite
Die wenigsten Kanzleien pflegen ihre Webseite vollständig selbst – meist ist eine Agentur oder ein freier Webentwickler beteiligt, und genau an dieser Schnittstelle entscheidet sich häufig, ob Barrierefreiheit langfristig funktioniert oder immer wieder neu zum Problem wird.
Bei der Auswahl oder Beauftragung eines Dienstleisters lohnt sich die klare Frage nach konkreter Erfahrung mit WCAG-konformer Umsetzung, nicht nur nach einer allgemeinen Zusicherung, dass alles barrierefrei umgesetzt werde. Referenzen oder ein kurzer Testauftrag an einer bestehenden Unterseite zeigen schneller, ob die Zusicherung tatsächlich trägt, als ein Gespräch allein.
Im laufenden Vertrag sollte festgehalten sein, wer für die Barrierefreiheit neuer Inhalte verantwortlich ist – etwa neuer Blogbeiträge, die von der Kanzlei selbst eingepflegt werden, aber auf einem von der Agentur gebauten System laufen. Ohne diese Klärung entsteht leicht eine Lücke, in der beide Seiten annehmen, die jeweils andere kümmere sich um die korrekte Umsetzung.
Wichtig ist außerdem eine Regelung für den Fall, dass sich nach dem Launch neue Anforderungen ergeben oder ein Fehler auffällt, etwa durch eine Nutzerrückmeldung oder einen erneuten Scan. Wie schnell reagiert die Agentur, welche Korrekturen sind im bestehenden Vertrag bereits abgedeckt und welche werden zusätzlich abgerechnet. Eine solche Klärung im Vorfeld erspart im Ernstfall unnötige Verzögerungen, wenn schnelles Handeln gefragt ist, weil ein Mandant eine konkrete Barriere gemeldet hat und eine zügige Reaktion der Kanzlei glaubwürdiger wirkt als ein Verweis auf lange Abstimmungswege mit dem Dienstleister.
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