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BFSG für Apotheken: Online-Apotheke und Webshop barrierefrei machen

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Online-Apotheken und BFSG: Strengere Anforderungen

Online-Apotheken sind als E-Commerce-Plattformen klar vom BFSG erfasst. Dazu kommt: Apotheken verkaufen Gesundheitsprodukte an Menschen die oft alters- oder krankheitsbedingt Einschränkungen haben. Barrierefreiheit ist hier nicht nur Pflicht, sondern direkt geschäftsrelevant.

Wer seine Online-Apotheke barrierefrei macht, erreicht mehr Kunden und erfüllt gleichzeitig das BFSG.

Kritische Stellen in Online-Apotheken

Medikamenten-Beipackzettel als nicht-barrierefreies PDF. Dosierungsanweisungen in zu kleiner Schrift. Wechselwirkungs-Checker die nur per Maus funktionieren.

Produktbilder von Medikamenten-Verpackungen ohne Alt-Text. Rezept-Upload-Funktionen ohne barrierefreie Dateiauswahl. Und: Warenkorb-Hinweise (‘Achtung: rezeptpflichtig’) die nur farblich markiert sind.

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Medikamenten-Informationen barrierefrei bereitstellen

Beipackzettel als HTML-Text auf der Produktseite anbieten (nicht nur als PDF). Dosierungshinweise in ausreichender Schriftgröße und mit gutem Kontrast. Warnhinweise nicht nur farblich, sondern auch mit Icon und Text kennzeichnen.

Produktbilder mit Alt-Text der Produktname, Wirkstoff und Dosierung nennt. Und: Allergiker-Informationen prominent und als Text darstellen.

Rezept-Upload und E-Rezept barrierefrei

Die Rezept-Upload-Funktion muss per Tastatur bedienbar sein. Datei-Upload-Buttons brauchen klare Labels. Statusmeldungen (Rezept eingegangen, wird geprüft, freigegeben) müssen für Screenreader sichtbar sein (aria-live).

E-Rezept-Integration muss den gleichen Standards folgen. Und: Der gesamte Bestell-Prozess vom Medikament bis zur Bezahlung muss per Tastatur navigierbar sein.

Häufig gestellte Fragen

Muss meine kleine Vor-Ort-Apotheke mit Webshop das BFSG erfüllen?
Ja. Sobald du online Produkte verkaufst, bist du als E-Commerce-Anbieter vom BFSG betroffen – unabhängig von der Größe deiner Vor-Ort-Apotheke.
Sind Beipackzettel-PDFs ein BFSG-Problem?
Ja, wenn sie als Bild-PDFs nicht von Screenreadern gelesen werden können. Biete Beipackzettel als HTML-Text an oder stelle barrierefreie PDFs bereit.

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