BFSG für Apotheken: Online-Apotheke und Webshop barrierefrei machen
Online-Apotheken und BFSG: Strengere Anforderungen
Online-Apotheken sind als E-Commerce-Plattformen klar vom BFSG erfasst. Dazu kommt: Apotheken verkaufen Gesundheitsprodukte an Menschen die oft alters- oder krankheitsbedingt Einschränkungen haben. Barrierefreiheit ist hier nicht nur Pflicht, sondern direkt geschäftsrelevant.
Wer seine Online-Apotheke barrierefrei macht, erreicht mehr Kunden und erfüllt gleichzeitig das BFSG.
Kritische Stellen in Online-Apotheken
Medikamenten-Beipackzettel als nicht-barrierefreies PDF. Dosierungsanweisungen in zu kleiner Schrift. Wechselwirkungs-Checker die nur per Maus funktionieren.
Produktbilder von Medikamenten-Verpackungen ohne Alt-Text. Rezept-Upload-Funktionen ohne barrierefreie Dateiauswahl. Und: Warenkorb-Hinweise (‘Achtung: rezeptpflichtig’) die nur farblich markiert sind.
Medikamenten-Informationen barrierefrei bereitstellen
Beipackzettel als HTML-Text auf der Produktseite anbieten (nicht nur als PDF). Dosierungshinweise in ausreichender Schriftgröße und mit gutem Kontrast. Warnhinweise nicht nur farblich, sondern auch mit Icon und Text kennzeichnen.
Produktbilder mit Alt-Text der Produktname, Wirkstoff und Dosierung nennt. Und: Allergiker-Informationen prominent und als Text darstellen.
Rezept-Upload und E-Rezept barrierefrei
Die Rezept-Upload-Funktion muss per Tastatur bedienbar sein. Datei-Upload-Buttons brauchen klare Labels. Statusmeldungen (Rezept eingegangen, wird geprüft, freigegeben) müssen für Screenreader sichtbar sein (aria-live).
E-Rezept-Integration muss den gleichen Standards folgen. Und: Der gesamte Bestell-Prozess vom Medikament bis zur Bezahlung muss per Tastatur navigierbar sein.
Häufig gestellte Fragen
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