BFSG-Check für Banken, Versicherungen & Fintech

Online-Banking, Versicherungsportale, Fintech-Apps – das BFSG und die EAA treffen den Finanzsektor mit voller Wucht.

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Finanzdienstleistungen sind im BFSG und im European Accessibility Act (EAA) explizit genannt. Online-Banking, Kreditanträge, Versicherungsrechner, Depotübersichten – alles muss barrierefrei sein. Die Anforderungen sind besonders hoch: Finanzprodukte sind YMYL-Inhalte (Your Money Your Life), bei denen Fehler direkte finanzielle Konsequenzen haben. Gleichzeitig sind Finanz-Webseiten oft hochkomplex: Tabellen, Charts, Multi-Step-Formulare und Echtzeit-Kurse.

Typische BFSG-Probleme bei Finanzdienstleistern

Warum der Finanzsektor besonders im Fokus steht

Finanzdienstleistungen sind im BFSG § 1 Abs. 3 Nr. 4 explizit genannt. Die BaFin und die Marktüberwachungsbehörden haben den Finanzsektor als Schwerpunkt identifiziert. Gleichzeitig sind Verbraucherschutz-Verbände besonders aktiv bei Finanzprodukten. Das Risiko: Nicht nur Bußgelder bis 100.000 EUR, sondern auch Reputationsschäden bei einer Bank oder Versicherung wiegen besonders schwer. Barrierefreie Finanzprodukte sind zudem ein Wettbewerbsvorteil: 10 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland brauchen auch Bankkonten, Versicherungen und Altersvorsorge.

Wie bf-check Finanz-Webseiten prüft

Prüfe Login-Seite, Online-Banking-Dashboard, Antragsformulare und Produktseiten separat – jeder Bereich hat eigene Barrierefreiheits-Anforderungen. Unser Scanner analysiert 15 WCAG-2.1-AA-Kriterien und zeigt pro Fehler den exakten Fix. Für Finanzdienstleister empfehlen wir zusätzlich ein manuelles Audit kritischer Pfade (Kontoeröffnung, Überweisungen, Vertragsabschluss).

Häufige Fragen zu BFSG für Finanzdienstleister

Sind Finanzdienstleistungen explizit im BFSG genannt?

Ja. BFSG § 1 Abs. 3 Nr. 4 nennt Finanzdienstleistungen für Verbraucher explizit. Dazu gehören: Zahlungskonten, Kreditverträge, Versicherungsdienstleistungen und Anlageprodukte.

Muss Online-Banking barrierefrei sein?

Ja. Online-Banking ist eine digitale Finanzdienstleistung und fällt vollständig unter das BFSG. Alle Funktionen – Login, Überweisung, Kontoauszug, TAN-Verfahren – müssen barrierefrei sein.

Gelten die Anforderungen auch für Banking-Apps?

Ja. Das BFSG und die EAA gelten für Webseiten UND mobile Apps gleichermaßen. Apps müssen zusätzlich die Accessibility-Features des Betriebssystems (VoiceOver, TalkBack) unterstützen.

Bis wann müssen wir konform sein?

Die Frist war der 28. Juni 2025. Wer noch nicht konform ist, ist bereits in Verzug. Für bestehende Verträge gilt eine Übergangsfrist bis Juni 2030 – aber neue digitale Produkte müssen sofort konform sein.

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