Leichte Sprache: Für alle verständlich schreiben
Leichte Sprache ist nicht mit "einfacher Sprache" zu verwechseln. Sie folgt einem festen Regelwerk (Netzwerk Leichte Sprache, DIN SPEC 33429) und ist normierter als Alltagssprache – fast eine eigene Sprachstufe.
Die Regeln von Leichter Sprache
Kurze Sätze (max. 8–10 Wörter). Einfache Wörter. Keine Fremdwörter, wenn doch: erklärt. Keine Schachtelsätze. Verben statt Substantivierungen. Aktive Sprache, keine Passiv-Konstruktionen. Pro Zeile ein Gedanke. Zahlen als Zahlen (5, nicht fünf). Bilder zur Unterstützung. Große, serifenlose Schrift.
Für wen ist sie gedacht?
Menschen mit Lernbehinderungen (ca. 300.000 in DE), Demenzkranke, Menschen mit Migrationshintergrund in der Sprachlernphase, Personen mit Legasthenie. Zielgruppe insgesamt: ca. 10 % der Erwachsenen.
Ist Leichte Sprache BFSG-Pflicht?
Für private Anbieter: Nein. WCAG 2.1 AA (BFSG-Minimum) fordert verständliche Sprache, aber keine Leichte Sprache. Für öffentliche Stellen (BITV 2.0): Ja, teilweise. Mindestens eine Startseite und zentrale Informationen in Leichter Sprache. Gute Praxis: Parallel-Version in Leichter Sprache anbieten (Link im Header).
Leichte Sprache vs. einfache Sprache
Einfache Sprache ist weniger normiert, orientiert sich aber am selben Ziel: Verständlichkeit. Sie erlaubt längere Sätze (bis 15 Wörter), ist weniger streng bei Fremdwörtern. Oft guter Kompromiss für Firmenkommunikation.
Umsetzung
Zertifizierte Übersetzer (Netzwerk Leichte Sprache, capito) prüfen auf Normkonformität. Zusätzlich: Prüfung durch die Zielgruppe (Menschen mit Lernbehinderungen). Automatische Tools können unterstützen (Hurraki, TextLab), aber nicht ersetzen.
Wie steht deine Webseite in diesem Punkt da?
Kostenloser Scan gegen 15 WCAG-2.1-AA-Kriterien – inkl. Leichte Sprache-Check.
Jetzt Webseite prüfen →