EN 301 549: Die europäische Norm für digitale Barrierefreiheit
Die EN 301 549 wurde von ETSI, CEN und CENELEC entwickelt und liefert den technischen Kriterien-Katalog, den Produkte und Dienste erfüllen müssen, um als barrierefrei zu gelten. Für Webseiten bedeutet das faktisch: WCAG 2.1 AA.
Versionen und Geltung
EN 301 549 v3.2.1 (2021-03): aktuelle Version in den meisten EU-Ländern. Referenziert WCAG 2.1.
Kapitel 9 (Web): WCAG 2.1 Level A und AA wortgleich übernommen.
Kapitel 10 (Nicht-Web-Dokumente): PDFs, Office-Dokumente.
Kapitel 11 (Software): native Apps.
Kapitel 12 (Dokumentation und Support): Anleitungen, Schulungen.
Wie hängt EN 301 549 mit BFSG zusammen?
Das deutsche BFSG verweist indirekt über die EU-Richtlinie 2016/2102 (Barrierefreiheit öffentlicher Stellen) und 2019/882 (European Accessibility Act) auf die EN 301 549. Wer die EN 301 549 erfüllt, erfüllt auch das BFSG. Für Webseiten reicht die Fokussierung auf WCAG 2.1 AA – das ist die Web-Teilmenge der EN.
Welche Aspekte gehen über WCAG hinaus?
Die EN deckt auch Nicht-Web-Bereiche ab: barrierefreie PDFs (Tagging, Reihenfolge, Alt-Text), Hardware-Produkte (Geldautomaten, Telefone), Software-Benutzeroberflächen, Interoperabilität mit Hilfsmitteln (Braille-Zeilen, Screenreader). Für reine Webseiten sind diese Bereiche meist irrelevant.
Wer prüft nach EN 301 549?
Konformitätsbewertungsstellen und akkreditierte Auditoren können formelle EN-301-549-Audits durchführen. Das ist für Hersteller physischer IKT-Produkte relevant. Für Webseiten-Betreiber reicht ein WCAG-2.1-AA-Audit.
Wie steht deine Webseite in diesem Punkt da?
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