European Accessibility Act (EAA): Die EU-Richtlinie hinter dem BFSG

Kurz erklärt: Der European Accessibility Act (EAA) ist die EU-Richtlinie 2019/882 vom 17. April 2019, die Barrierefreiheits-Anforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen EU-weit vereinheitlicht. Jeder Mitgliedsstaat setzt ihn in nationales Recht um – in Deutschland als BFSG.

Der EAA ist die Grundlage für die aktuelle Welle von Barrierefreiheits-Gesetzen in allen 27 EU-Staaten. Er schafft einen einheitlichen Binnenmarkt für Accessibility-Anforderungen und reduziert Compliance-Komplexität für Unternehmen, die EU-weit tätig sind.

Was regelt der EAA?

Barrierefreiheit für: Computer und Betriebssysteme, Zahlungsterminals, Selbstbedienungs-Terminals, Smartphones, E-Book-Reader, E-Commerce-Dienstleistungen, Telekommunikation, Bank-Dienstleistungen für Verbraucher, Personenverkehrs-Dienste. Dazu: zugehörige Nutzeroberflächen und Anleitungen.

Fristen und Geltungsbeginn

Verabschiedung: April 2019.
Umsetzungsfrist für Mitgliedsstaaten: 28. Juni 2022 (nationale Gesetze verabschieden).
Geltungsbeginn für Unternehmen: 28. Juni 2025.
Bestandsschutz: Dienstleistungen vor Juni 2025 dürfen bis Juni 2030 fortbestehen (Übergangsfrist).

Deutschland: BFSG

In Deutschland umgesetzt als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), beschlossen im Juli 2021, gültig seit 28. Juni 2025. Plus flankierende BFSGV (Verordnung).

Andere EU-Länder (Auswahl)

Österreich: Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).
Frankreich: Arrêté vom 20. September 2022.
Niederlande: Implementatiewet toegankelijkheidsvoorschriften.
Spanien: Real Decreto 193/2023.
Alle verweisen letztlich auf EN 301 549 und damit auf WCAG 2.1 AA.

Was bedeutet das für grenzüberschreitende Shops?

Ein deutscher Shop, der nach Österreich, Frankreich etc. verkauft, muss die jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze kennen. In der Praxis: WCAG 2.1 AA erfüllen deckt alle EU-Staaten ab. Unterschiedlich sind Melde- und Dokumentations-Pflichten, nicht die technischen Anforderungen.

Wird geprüft: bf-check prüft WCAG 2.1 AA – die gemeinsame Kernanforderung in allen EU-Staaten nach EAA.

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