Assistive Technologien: Screenreader, Braillezeile, Sprachsteuerung & mehr
Barrierefreiheit im Web ist kein Selbstzweck – sie dient dazu, dass assistive Technologien funktionieren. Ein semantisch korrekt aufgebautes HTML-Dokument ist die Voraussetzung dafür, dass ein Screenreader sinnvolle Informationen liefern kann, dass eine Braillezeile die Struktur abbildet und dass eine Sprachsteuerung interaktive Elemente ansteuern kann. Wer versteht, wie assistive Technologien arbeiten, baut bessere Webseiten.
Screenreader
Screenreader wandeln den Inhalt des Bildschirms in Sprache oder Braille um. Die wichtigsten Screenreader im deutschsprachigen Raum:
• NVDA (NonVisual Desktop Access): Kostenlos, Open Source, Windows. Marktanteil unter Screenreader-Nutzern ca. 30 %.
• JAWS (Job Access With Speech): Kommerzieller Standard, Windows. Marktanteil ca. 40 %.
• VoiceOver: In macOS und iOS integriert. Relevant für mobile Barrierefreiheit.
• TalkBack: In Android integriert.
Screenreader navigieren über den Accessibility Tree des Browsers, nicht über das visuelle Layout. Deshalb sind semantisches HTML, ARIA-Attribute und eine logische DOM-Reihenfolge entscheidend.
Braillezeilen
Braillezeilen sind Hardware-Geräte, die Text als ertastbare Braille-Punkte darstellen. Sie werden häufig in Kombination mit einem Screenreader genutzt und sind besonders für taubblinde Menschen unverzichtbar. Typische Braillezeilen haben 40 oder 80 Zeichen. Für Webentwickler bedeutet das: Strukturinformationen (Überschriftenebenen, Listentypen, Tabellenköpfe) müssen im HTML korrekt codiert sein, da sie auf der Braillezeile als Navigations-Anker dienen. Lange Fließtexte ohne Strukturierung sind auf einer Braillezeile extrem mühsam zu lesen.
Sprachsteuerung
Sprachsteuerungssoftware wie Dragon NaturallySpeaking oder die in Betriebssysteme integrierte Sprachsteuerung ermöglicht es motorisch eingeschränkten Menschen, Computer und Webseiten per Stimme zu bedienen. Der Nutzer sagt z. B. „Klick Senden" und die Software sucht ein Element mit dem sichtbaren Label „Senden". Deshalb ist es kritisch, dass sichtbare Beschriftungen (Labels) mit den technischen Namen (aria-label, name) übereinstimmen – WCAG 2.5.3 „Label in Name" adressiert genau dieses Problem. Auch klickbare Bereiche müssen groß genug sein (WCAG 2.5.5 Target Size).
Vergrößerungssoftware
Menschen mit Sehbehinderung (nicht Blindheit) nutzen oft Vergrößerungssoftware wie ZoomText oder die Betriebssystem-Lupe. Diese Tools vergrößern einen Bildschirmausschnitt auf 200 % bis 1600 %. Für Webentwickler folgt daraus: Layouts müssen bei 200 % Zoom ohne horizontales Scrollen funktionieren (WCAG 1.4.10 Reflow). Text muss vergrößerbar sein, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden oder sich überlagern. Feste Pixelangaben für Schriftgrößen und Container mit overflow: hidden sind häufige Barrieren.
Switch-Steuerung und alternative Eingabegeräte
Switches sind einfache Taster, die Menschen mit schweren motorischen Einschränkungen nutzen, um Schritt für Schritt durch interaktive Elemente zu navigieren. Das Betriebssystem oder der Browser hebt nacheinander jedes fokussierbare Element hervor; ein Tastendruck wählt das aktuelle Element aus. Damit Switch-Steuerung funktioniert, müssen alle interaktiven Elemente per Tastatur erreichbar und der Fokus sichtbar sein (WCAG 2.4.7). Auch Kopfsteuerung, Augensteuerung (Eye-Tracking) und mundgesteuerte Joysticks gehören zu dieser Kategorie. Sie alle setzen voraus, dass die Website vollständig per Tastatur bedienbar ist (WCAG 2.1.1).
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