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BFSG für Physiotherapie-Praxen: Webseite barrierefrei gestalten

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Physiotherapie und BFSG: Warum gerade diese Branche?

Physiotherapie-Praxen behandeln oft Menschen mit körperlichen Einschränkungen – genau die Zielgruppe für Barrierefreiheit. Wenn ausgerechnet eine Physiopraxis-Webseite nicht barrierefrei ist, wirkt das nicht nur unprofessionell, es kann auch Patienten ausschließen, die dringend Behandlung brauchen.

Gemäß § 1 BFSG sind Produkte und Dienstleistungen betroffen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht oder erbracht werden. Für Physiotherapie-Praxen bedeutet das konkret: Online-Terminbuchung, Übungsvideos, digitale Therapiepläne, Rezept-Upload und Anamnesebögen – all das sind digitale Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes.

Anders als bei vielen Branchen ist die Barrierefreiheit hier nicht nur Pflicht, sondern ein echtes Qualitätsmerkmal: Patienten mit motorischen Einschränkungen, ältere Menschen nach Operationen oder Schlaganfallpatienten profitieren direkt von einer zugänglichen Webseite. Eine barrierefreie Praxis-Webseite signalisiert Kompetenz und Empathie.

Was auf Physiotherapie-Webseiten schiefgeht

Übungsvideos ohne Untertitel oder Audiodeskription. Bilder von Behandlungstechniken ohne Alt-Texte. Farbcodierte Therapiepläne, die für Farbenblinde nicht erkennbar sind. Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.

Online-Terminbuchung, die nur per Mausklick funktioniert. PDF-Flyer mit Übungsanleitungen, die nicht barrierefrei sind. Gerade Übungsvideos sind ein häufiges Problem: Sie helfen Patienten enorm, aber ohne Untertitel oder Beschreibung sind sie für Hörgeschädigte unbrauchbar (WCAG SC 1.2.2).

Weitere typische Probleme auf Physio-Webseiten:

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Online-Terminbuchung barrierefrei gestalten

Die Online-Terminbuchung ist für viele Praxen das Herzstück der Webseite. Damit sie für alle Patienten nutzbar ist:

Nutzt du ein externes Tool wie Doctolib, Jameda oder Terminland? Prüfe, ob die Einbindung (meist per iFrame) die Barrierefreiheit gewährleistet. Ein nicht barrierefreies Drittanbieter-Tool befreit dich nicht von der Pflicht.

Übungsvideos: Untertitel und mehr

Übungsvideos sind ein enormer Mehrwert für Patienten – aber nur, wenn sie zugänglich sind. Die WCAG fordert:

Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Videos, Untertiteln und Audiodeskription.

Rezept-Upload und digitaler Anamnesebogen

Viele Praxen bieten inzwischen einen digitalen Rezept-Upload oder Online-Anamnesebogen an. Diese Formulare müssen barrierefrei gestaltet sein:

Preislisten und Behandlungsübersicht

Preislisten gehören zu den meistbesuchten Seiten einer Praxis-Webseite. Häufiger Fehler: Die Preisliste ist ein Bild oder ein nicht getaggtes PDF.

Besser: Verwende eine HTML-Tabelle mit korrektem <thead> und <th>-Elementen. So können Screenreader die Daten korrekt vorlesen. Beispiel:

Schritt-für-Schritt: Praxis-Webseite BFSG-konform machen

  1. Bestandsaufnahme: Prüfe deine Webseite mit dem kostenlosen bf-check Scanner – du siehst sofort die größten Probleme.
  2. Videos prüfen: Haben alle Übungsvideos Untertitel? Gibt es Textalternativen für visuelle Demonstrationen?
  3. Formulare testen: Terminbuchung, Anamnesebogen und Kontaktformular nur per Tastatur durchklicken. Funktioniert alles ohne Maus?
  4. Bilder mit Alt-Texten: Jedes Behandlungsbild braucht eine konkrete Beschreibung der gezeigten Übung oder Technik.
  5. Preislisten digitalisieren: Bild-basierte Preislisten durch HTML-Tabellen oder barrierefreie PDFs ersetzen.
  6. Kontraste prüfen: Besonders bei farbcodierten Therapieplänen – ergänze Symbole oder Textlabels zusätzlich zur Farbe.
  7. Externe Tools prüfen: Terminbuchungs-Widgets, Bewertungsportale und Karteneinbindungen auf Barrierefreiheit testen.

Online-Kurse und digitale Therapiepläne

Wenn du Online-Kurse, Trainingspläne oder Reha-Programme digital anbietest, sind diese als digitale Dienstleistung klar vom BFSG erfasst. Video-Inhalte brauchen Untertitel, interaktive Trainingspläne müssen per Tastatur bedienbar sein, und Fortschritts-Anzeigen müssen für Screenreader lesbar sein (z. B. über role="progressbar" und aria-valuenow).

Tipp: Biete Trainingspläne zusätzlich als barrierefreies PDF zum Download an – so können Patienten die Übungen auch offline nutzen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information über BFSG-Anforderungen für Physiotherapie-Praxen und ersetzt keine Rechtsberatung. Die gesetzlichen Anforderungen können sich ändern. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an einen spezialisierten Rechtsberater.

Häufig gestellte Fragen

Meine Praxis hat nur 3 Mitarbeiter. Muss ich trotzdem was tun?
Gemäß § 1 BFSG sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, die digitale Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. Euro Umsatz) haben bei bestimmten Produkten Erleichterungen, aber bei digitalen Dienstleistungen wie Online-Terminbuchung gelten die Anforderungen. Grundlegende Barrierefreiheit schützt zudem vor Abmahnungen.
Müssen meine Übungsvideos Untertitel haben?
Ja, wenn sie auf deiner Webseite als Teil deines Angebots verfügbar sind. WCAG SC 1.2.2 fordert Untertitel für aufgezeichnete Audio-Inhalte. YouTube generiert automatische Untertitel, die du nur korrigieren musst – ein kostenloser Einstieg.
Muss die Online-Terminbuchung barrierefrei sein?
Ja. Online-Terminbuchung ist eine digitale Dienstleistung im Sinne des BFSG. Das Buchungsformular muss per Tastatur bedienbar, mit Screenreadern nutzbar und kontrastreich gestaltet sein. Auch externe Tools wie Doctolib oder Jameda müssen zugänglich eingebunden werden.
Was ist mit dem digitalen Anamnesebogen?
Digitale Formulare wie Anamnesebögen müssen barrierefrei sein: klare Labels für jedes Feld, verständliche Fehlermeldungen, logische Tab-Reihenfolge und ausreichende Kontraste. PDF-Formulare müssen getaggt und ausfüllbar sein.
Brauchen meine Behandlungsbilder Alt-Texte?
Ja. WCAG SC 1.1.1 fordert Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte. Beschreibe die gezeigte Übung oder Behandlung konkret, z. B. „Patient führt Dehnübung für die Oberschenkelrückseite durch“ statt nur „Physiotherapie“.
Muss ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf die Webseite stellen?
Das BFSG selbst fordert keine Barrierefreiheitserklärung für privatwirtschaftliche Webseiten. Es ist aber empfehlenswert, eine Kontaktmöglichkeit für Barrierefreiheits-Feedback anzubieten – das zeigt Verantwortungsbewusstsein und hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen.

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