Recht

BFSG für E-Books und E-Book-Reader: Digitale Verlagsprodukte

Von Joshua Kantner · Juli 2026 · bf-check.de

E-Books sind eines der wenigen digitalen Produkte, die im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausdrücklich beim Namen genannt werden. Das ist kein Zufall: Lesen ist einer der Bereiche, in denen digitale Formate blinden und sehbehinderten Menschen seit Jahren echte Fortschritte gegenüber gedruckten Büchern ermöglichen – vorausgesetzt, Format und Software machen diesen Vorteil nicht wieder zunichte.

Wer E-Books verkauft, verlegt oder über eine eigene Plattform vertreibt, sollte deshalb genau wissen, wo die Pflichten ansetzen: beim Dateiformat, bei der Lese-App, bei den Metadaten – und Ebenso beim Kopierschutz, der barrierefreie Funktionen in der Praxis oft aushebelt.

E-Books als eigene Produktkategorie im BFSG

Das BFSG listet E-Books und die zugehörige Lesesoftware als eigene Kategorie unter den erfassten Produkten. Damit unterscheidet sich diese Kategorie von reinen Dienstleistungen wie einem Online-Shop: Es geht nicht nur um die Verkaufsseite, sondern um das digitale Produkt selbst, das am Ende bei der Leserin oder dem Leser ankommt.

Betroffen sind sowohl die Dateien selbst – in der Regel im EPUB-Format – als auch die Software, mit der sie gelesen werden: dedizierte E-Book-Reader-Geräte, Lese-Apps auf Smartphone und Tablet sowie Web-Reader, die direkt im Browser laufen. Die zugrunde liegenden technischen Anforderungen orientieren sich an EN 301 549 und darüber an den WCAG 2.1 auf Stufe AA, angepasst auf die Besonderheiten von E-Book-Formaten.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Neuveröffentlichungen und Bestandstiteln, da hier unterschiedliche zeitliche Erwartungen gelten können. Wer neue Titel produziert, sollte Barrierefreiheit von vornherein im Workflow verankern, statt sie nachträglich zu reparieren.

Anforderungen an Dateiformat und Metadaten

Ein barrierefreies E-Book ist in erster Linie ein sauber strukturiertes EPUB. Dazu gehört eine echte Kapitel- und Überschriftenstruktur, statt reiner optischer Formatierung mit fett gesetzten Zeilen. Bilder benötigen Alternativtexte, Tabellen eine sinnvolle Zellstruktur, und die Lesereihenfolge muss auch dann logisch bleiben, wenn ein Screenreader den Text linear vorliest statt ihn optisch darzustellen.

Ein oft unterschätzter Baustein sind die Metadaten. Über standardisierte Accessibility-Metadaten kann ein E-Book angeben, ob es etwa über strukturierte Navigation, Alternativtexte oder eine gedruckte Seitenzahlen-Entsprechung verfügt. Verkaufsplattformen können diese Angaben nutzen, um Kundinnen und Kunden vor dem Kauf ehrlich zu informieren, statt Barrierefreiheit als Blackbox zu behandeln.

Fehlt diese Struktur, hilft auch die beste Lese-App nichts: Ein PDF-Export mit reinem Seiten-Layout etwa lässt sich von Screenreadern zwar technisch vorlesen, aber ohne Kapitelsprünge, ohne Bezug zwischen Bild und Text und oft in falscher Reihenfolge, wenn das Layout mehrspaltig ist.

Zugänglichkeit von Readern und Lese-Apps

Neben dem Dateiformat steht die Software auf dem Prüfstand, mit der Kundinnen und Kunden lesen. Eine barrierefreie Lese-App muss sich vollständig mit der Tastatur oder per Screenreader-Gesten bedienen lassen: Bibliothek öffnen, Titel auswählen, im Buch blättern, Lesezeichen setzen, Schriftgröße und Kontrast anpassen.

Gerade die Einstellungsmöglichkeiten sind für viele Nutzende entscheidend – nicht nur für blinde Menschen, sondern auch für Menschen mit Sehbehinderung, die von größerer Schrift, angepasstem Zeilenabstand oder einem hohen Kontrastmodus profitieren. Eine App, die nur eine feste Schriftgröße erlaubt oder Kontrastanpassungen ausschließlich über versteckte Systemeinstellungen zulässt, erschwert genau die Nutzung, die E-Books eigentlich erleichtern sollen.

Auch die Navigation innerhalb eines Buchs gehört dazu: Ein Inhaltsverzeichnis, das per Screenreader ansteuerbar ist, und eine Sprungmarke zurück zur letzten Leseposition sind Grundfunktionen, die in vielen kommerziellen Readern bereits vorhanden sind, in Eigenentwicklungen aber oft fehlen.

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DRM und Vorlesefunktion als Konfliktpunkt

Der wohl heikelste Punkt bei E-Books ist der Kopierschutz. Digitale Rechteverwaltung (DRM) soll unerlaubtes Kopieren verhindern, blockiert dabei aber häufig genau die Funktionen, die Barrierefreiheit ausmachen: die Sprachausgabe durch einen Screenreader, das Kopieren von Textstellen in ein Wörterbuch-Tool oder den Export in ein anderes Lese-Format.

Manche DRM-Systeme deaktivieren die Vorlesefunktion technisch vollständig, andere lassen sie zu, verhindern aber den Wechsel der Lese-App. Für Verlage und Plattformbetreiber bedeutet das: Der Kopierschutz muss so gestaltet sein, dass er die Nutzung durch assistive Technologien nicht grundsätzlich ausschließt. Eine vollständige DRM-Freiheit ist dafür nicht zwingend nötig, wohl aber ein DRM-System, das Screenreadern und anderen Hilfstechnologien einen funktionierenden Zugriff erlaubt.

Wer eigene DRM-Lösungen einsetzt oder über einen Vertriebspartner einsetzen lässt, sollte das explizit mit dem technischen Anbieter klären und sich nicht auf pauschale Zusicherungen verlassen, sondern die Vorlesefunktion mit einem echten Screenreader selbst testen.

Pflichten für Verlage im Vergleich zu Vertriebsplattformen

Verlage und Vertriebsplattformen tragen unterschiedliche, sich ergänzende Verantwortlichkeiten. Der Verlag ist in der Regel dafür verantwortlich, dass die ausgelieferte Datei selbst den Anforderungen entspricht – also sauber strukturiertes EPUB mit Alternativtexten und korrekten Metadaten. Die Vertriebsplattform, über die das Buch verkauft wird, ist zusätzlich für die Barrierefreiheit des Verkaufsprozesses selbst verantwortlich: Produktseite, Warenkorb, Bezahlvorgang und die eigene Lese-App, falls sie eine anbietet.

Bei Eigenverlagen und kleinen Verlagshäusern verschwimmen diese Rollen oft, weil dieselbe Organisation Titel produziert und über die eigene Webseite verkauft. In diesem Fall greifen beide Pflichtenkreise gleichzeitig, und es lohnt sich, den Produktions-Workflow und den Verkaufsprozess getrennt zu prüfen, statt beides in einem Rutsch abzuhaken.

Marktplätze, die fremde Titel nur listen, sollten zumindest die verfügbaren Accessibility-Metadaten korrekt anzeigen, auch wenn sie die Struktur der einzelnen Datei nicht selbst beeinflussen können.

Übergangsregelungen für bestehende Kataloge

Für Verlage mit großen Backkatalogen stellt sich die praktische Frage, ob jeder bereits veröffentlichte Titel rückwirkend angepasst werden muss. Das Gesetz sieht hierfür grundsätzliche Übergangsregelungen vor, die es erlauben, bestehende Verträge und bereits im Markt befindliche Produkte über einen gewissen Zeitraum weiterzuführen, bevor die volle Konformität greift.

Wie genau sich das auf einzelne Bestandstitel auswirkt, hängt vom konkreten Vertriebsmodell ab – etwa ob es sich um einen einmaligen Verkauf oder ein fortlaufendes Abo-Modell handelt. Wer hier Klarheit für den eigenen Katalog braucht, sollte dies gezielt mit einer fachkundigen Stelle klären, statt sich auf allgemeine Annahmen zu verlassen.

Für Neuerscheinungen gilt in jedem Fall: Wer jetzt produziert, sollte Barrierefreiheit direkt im Satz- und Lektoratsprozess mitdenken. Nachträgliche Korrekturen an bereits gesetzten Titeln sind aufwendiger als eine saubere Struktur von Anfang an.

Erste Schritte für Verlage und Plattformbetreiber

Ein guter Einstieg ist eine Stichprobe: Öffne einen aktuellen Titel mit einem Screenreader oder der integrierten Vorlesefunktion des eigenen Betriebssystems und prüfe, ob sich das Buch vollständig vorlesen lässt, ob Kapitel ansteuerbar sind und ob Bilder eine sinnvolle Beschreibung erhalten. Ergänzend lohnt sich ein Blick in die eigene Verkaufsplattform: Lässt sich der Kaufprozess komplett mit der Tastatur abschließen, und werden Produktinformationen korrekt strukturiert dargestellt?

Für die Webseite selbst, über die E-Books verkauft werden, hilft ein automatisierter Scan über bf-check.de, um technische Basisprobleme wie fehlende Labels oder unzureichende Kontraste schnell aufzudecken. Wer zusätzlich einen Online-Shop mit eigenem Warenkorb betreibt, findet in unserem Beitrag zum barrierefreien Online-Shop eine umfassendere Checkliste für den Verkaufsprozess.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu den BFSG-Anforderungen an E-Books und E-Book-Reader und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Prüfe Übergangsregelungen und Einzelfragen zu deinem Katalog mit einer fachkundigen Stelle.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinen gesamten E-Book-Backkatalog sofort umstellen?
Für bestehende Titel gelten grundsätzliche Übergangsregelungen, deren genaue Auswirkung vom Vertriebsmodell abhängt. Kläre deinen konkreten Fall mit einer fachkundigen Stelle. Für neue Titel solltest du Barrierefreiheit ab sofort einplanen.
Reicht ein PDF-Export meines Buchs aus, um BFSG-konform zu sein?
In der Regel nicht. PDFs mit reinem Seiten-Layout fehlt häufig die logische Lese- und Navigationsstruktur, die ein sauber gesetztes EPUB bietet. Ein strukturiertes EPUB ist meist die bessere Grundlage.
Darf ich weiterhin einen Kopierschutz für meine E-Books verwenden?
Ja, DRM ist grundsätzlich zulässig. Entscheidend ist, dass es die Nutzung durch Screenreader und andere assistive Technologien nicht grundsätzlich blockiert.
Wer haftet, wenn meine E-Books über einen fremden Marktplatz verkauft werden?
Verlag und Vertriebsplattform tragen unterschiedliche, sich ergänzende Pflichten: der Verlag für die Datei selbst, die Plattform für den Verkaufsprozess. Prüfe beide Bereiche getrennt.
Gilt die Kleinstunternehmen-Ausnahme auch für Verlage?
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt unter bestimmten Voraussetzungen bei Dienstleistungen. Da E-Books als Produkt eingeordnet werden, solltest du im Einzelfall qualifiziert prüfen, ob und wie die Ausnahme für dich greift.
Was ist der Unterschied zwischen E-Book und E-Book-Reader im BFSG?
Das E-Book ist die Datei mit dem eigentlichen Inhalt, der E-Book-Reader die Hardware oder Software, mit der gelesen wird. Beide werden im BFSG erfasst und müssen jeweils eigene Anforderungen erfüllen.
Wie teste ich, ob mein E-Book barrierefrei ist?
Ein praktischer erster Test ist das Vorlesen mit der integrierten Sprachausgabe des eigenen Betriebssystems oder einem gängigen Screenreader. So merkst du schnell, ob Struktur, Reihenfolge und Bildbeschreibungen sinnvoll funktionieren.

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