Praxis

Barrierefreiheit im Agentur-Briefing: Was du fordern solltest

Von Joshua Kantner · Juli 2026 · bf-check.de

Wenn du eine Webagentur mit deiner neuen Webseite oder deinem Relaunch beauftragst, taucht Barrierefreiheit in vielen Angeboten nur als Nebensatz auf — etwa als „wir achten auf gängige Standards“. Das reicht nicht, um nach dem BFSG auf der sicheren Seite zu sein.

Was du stattdessen brauchst, ist ein konkretes Briefing: mit klarer Konformitätsstufe, einem definierten Abnahmeprozess und einer Vereinbarung, was passiert, wenn nach der Übergabe doch noch Mängel auffallen. Dieser Beitrag zeigt, was in ein solches Briefing gehört.

Die einzelnen Punkte lassen sich unabhängig vom Umfang des Projekts anwenden — vom kleinen Relaunch mit einem Freelancer bis zum größeren Auftrag an eine Full-Service-Agentur.

Barrierefreiheit als festen Punkt im Lastenheft verankern

Viele Lastenhefte behandeln Barrierefreiheit als optionales Extra, das „wenn möglich“ berücksichtigt wird. Damit wird sie faktisch zur Verhandlungsmasse, die bei Zeitdruck zuerst gestrichen wird. Für ein BFSG-relevantes Projekt sollte Barrierefreiheit stattdessen als eigener, verbindlicher Punkt im Lastenheft stehen — mit derselben Priorität wie Funktionsumfang oder Design.

Das bedeutet konkret: ein eigener Abschnitt im Briefing, der beschreibt, welches Ziel erreicht werden muss, wie es geprüft wird und wer im Projekt dafür verantwortlich ist. Ohne diesen expliziten Punkt bleibt Barrierefreiheit erfahrungsgemäß eine gute Absicht statt eines geprüften Ergebnisses.

Eine Formulierung wie „wir setzen auf moderne, zugängliche Webstandards“ taucht in vielen Angeboten auf, lässt sich im Streitfall aber nicht in ein konkretes, prüfbares Ziel übersetzen. Ein eigener Lastenheft-Punkt mit benannter Konformitätsstufe und Prüfmethode schließt genau diese Lücke.

Konkrete WCAG-Konformitätsstufe vertraglich festlegen

„Barrierefrei“ ist keine feste Größe — erst die Angabe einer Konformitätsstufe macht das Ziel greifbar. Für die meisten Webseiten und Online-Shops ist WCAG 2.1 Level AA der relevante Maßstab, an dem sich auch die Marktüberwachung orientiert. Diese Stufe sollte wörtlich im Vertrag stehen, nicht nur sinngemäß.

Ergänzend lohnt sich die Angabe, ob Level-AAA-Kriterien für einzelne Bereiche gewünscht sind, etwa bei besonders publikumsintensiven Seiten. Ohne eine benannte Stufe ist im Streitfall kaum zu klären, was genau geschuldet war.

Wird die Stufe nicht schriftlich benannt, orientieren sich manche Anbieter an einem niedrigeren, technisch einfacheren Niveau, das zwar Grundfunktionen abdeckt, bei komplexeren Formularen oder dynamischen Inhalten aber nicht ausreicht. Die schriftliche Fixierung verhindert dieses Missverständnis von vornherein.

Abnahmeprozess mit Testprotokoll statt Vertrauen auf Zusagen

Eine mündliche oder allgemein gehaltene Zusage zur Barrierefreiheit lässt sich später nicht überprüfen. Sinnvoller ist ein Abnahmeprozess, der ein dokumentiertes Testprotokoll vorsieht — inklusive der geprüften Seiten, verwendeter Prüfmethoden und gefundener Probleme samt Behebungsstatus.

Ein automatisierter Scan vor der finalen Abnahme liefert einen nachvollziehbaren Ist-Stand, ersetzt aber keine manuelle Prüfung von Tastaturbedienung, Screenreader-Ausgabe und Fokusreihenfolge. Beides gehört ins Abnahmeprotokoll.

Ein aussagekräftiges Testprotokoll listet nicht nur bestandene, sondern auch offene Punkte mit dem Datum der geplanten Behebung auf. So lässt sich auch Monate nach der Übergabe noch nachvollziehen, welcher Zustand zum Zeitpunkt der Abnahme tatsächlich vorlag.

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Nachbesserungsfristen und Gewährleistung vertraglich regeln

Auch bei sorgfältiger Umsetzung tauchen nach dem Launch oft weitere Barrieren auf, etwa in Bereichen, die im Test nicht abgedeckt waren. Der Vertrag sollte deshalb eine Frist festlegen, innerhalb derer die Agentur gemeldete Mängel kostenfrei behebt.

Üblich ist eine Staffelung: kurzfristige Behebung für schwerwiegende Zugangsbarrieren, eine längere Frist für kleinere Abweichungen. Ohne eine solche Regelung liegt die Kostenlast für Nachbesserungen später vollständig bei dir.

In der Praxis bewährt sich zum Beispiel eine kurze Frist von wenigen Werktagen für Barrieren, die eine Funktion komplett ausschließen — etwa ein per Tastatur nicht bedienbares Bestellformular —, während rein kosmetische Kontrastabweichungen mit einer längeren Frist behoben werden können.

Fragenkatalog für die Agenturauswahl

Bevor ein Vertrag unterschrieben wird, hilft ein kurzer Fragenkatalog, um die Erfahrung einer Agentur mit Barrierefreiheit einzuschätzen:

Agenturen, die auf diese Fragen konkret und ohne Ausweichen antworten können, haben Barrierefreiheit in der Regel bereits in ihren Standardprozess integriert — ein gutes Zeichen für die Zusammenarbeit. Ausweichende oder rein werbliche Antworten sind dagegen ein Warnsignal, dass Barrierefreiheit bislang kaum praktisch geprüft wurde.

Warum ein Prüfbericht Teil der Projektabnahme sein sollte

Ein Prüfbericht zum Übergabezeitpunkt dient zwei Zwecken: Er dokumentiert, in welchem Zustand die Seite tatsächlich übergeben wurde, und er ist die Grundlage, falls du später gegenüber der Marktüberwachungsbehörde nachweisen musst, dass Barrierefreiheit Teil des Projekts war.

Ohne einen solchen Bericht bleibt offen, ob Mängel schon bei Übergabe bestanden oder erst später entstanden sind — eine Unterscheidung, die für die Zuständigkeit zwischen dir und der Agentur relevant sein kann.

Sinnvoll ist außerdem, im Bericht festzuhalten, mit welchem Werkzeug und in welcher Browser- und Screenreader-Kombination getestet wurde. So lassen sich spätere Prüfungen unter vergleichbaren Bedingungen wiederholen und Ergebnisse tatsächlich vergleichen.

Praxis: Checkliste vor Vertragsunterschrift

Fasse die zentralen Punkte in einer kurzen Vertragsklausel zusammen, statt sie über mehrere Dokumente zu verteilen: Konformitätsstufe, Testverfahren, Abnahmeprotokoll, Nachbesserungsfrist und Zuständigkeit für spätere Prüfungen.

Ergänzend lohnt sich ein eigener Scan nach Projektabschluss durch dich selbst, unabhängig vom Bericht der Agentur — so behältst du eine zweite, unabhängige Referenz für den tatsächlichen Zustand deiner Seite.

Wer diese Punkte konsequent vor der Vertragsunterschrift klärt, verhindert die häufigste Ursache für spätere Konflikte: unterschiedliche Erwartungen daran, was mit „barrierefrei“ im Angebot eigentlich gemeint war.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet praktische Hinweise für die Vertragsgestaltung mit Agenturen und ersetzt keine rechtliche Prüfung deines konkreten Vertrags.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Barrierefreiheit explizit im Vertrag mit der Agentur festhalten?
Ja, denn ohne eine konkrete vertragliche Vereinbarung lässt sich später kaum belegen, was genau beauftragt und geschuldet war.
Welche WCAG-Stufe sollte ich vertraglich verlangen?
Für die meisten Webseiten ist WCAG 2.1 Level AA der relevante Maßstab, an dem sich auch Prüfstellen orientieren.
Reicht ein automatisierter Scan als Abnahmenachweis?
Ein automatisierter Scan liefert einen guten ersten Überblick, ersetzt aber keine manuelle Prüfung von Tastaturbedienung und Screenreader-Ausgabe.
Wie lange sollte die Nachbesserungsfrist sein?
Üblich ist eine kurze Frist für schwerwiegende Barrieren und eine etwas längere für kleinere Abweichungen, jeweils vertraglich fixiert.
Was, wenn die Agentur keine Erfahrung mit Barrierefreiheit nachweisen kann?
Dann lohnt es sich, das Projekt vorsichtiger zu begleiten oder externe Prüfungen zusätzlich einzuplanen.
Wer haftet, wenn die Agentur trotz Vereinbarung mangelhaft liefert?
Gegenüber Behörden bleibst du als Betreiber verantwortlich, kannst aber bei vertraglich vereinbarten Standards Regress gegenüber der Agentur prüfen.

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