Praxis

Barrierefreiheit in der Ausschreibung: So verankerst du Anforderungen von Anfang an

Von Joshua Kantner · August 2026 · bf-check.de

Wenn Barrierefreiheit erst nach der Vergabe zum Thema wird, ist es meistens zu spät: Das Angebot steht, der Preis ist verhandelt, und Nachforderungen kosten Zeit und Geld. Wer Barrierefreiheit dagegen von Anfang an in die Ausschreibung aufnimmt, bekommt vergleichbare Angebote und eine belastbare Grundlage für die spätere Abnahme.

Dieser Beitrag zeigt, an welcher Stelle im Vergabeprozess Barrierefreiheit auftauchen muss und wie du sie so formulierst, dass Anbieter tatsächlich darauf reagieren können — statt sie mit einer vagen Floskel abzuhaken.

Warum die Ausschreibung der richtige Zeitpunkt ist

Ein Angebot, das ohne Barrierefreiheits-Anforderung eingeholt wurde, enthält in aller Regel auch keine dafür nötige Kalkulation. Testzeit, semantisches Markup, Tastaturbedienbarkeit oder Kontrastprüfung sind Aufwand, den ein Anbieter nur einpreist, wenn er weiß, dass er gebraucht wird. Wird die Anforderung erst nach Zuschlag nachgeschoben, landet sie fast automatisch als Nachtragsangebot mit eigenem Preis.

Umgekehrt gilt: Anbieter, die Barrierefreiheit schon in der Ausschreibung sehen, kalkulieren realistischer und können in ihrem Angebot zeigen, ob sie überhaupt Erfahrung damit haben. Das macht Angebote untereinander erst wirklich vergleichbar.

Für dich als Auftraggeber ist die Ausschreibung außerdem der Moment, in dem du am meisten Verhandlungsspielraum hast. Nach Vertragsschluss lässt sich vieles nur noch über Nachträge regeln.

Das gilt auch für die interne Abstimmung: Wer Barrierefreiheit erst während der laufenden Umsetzung als Thema einbringt, muss Budget und Zeitplan oft gegenüber der eigenen Geschäftsführung neu rechtfertigen. Steht die Anforderung dagegen von Anfang an im Ausschreibungstext, ist sie Teil der ursprünglich genehmigten Kalkulation und muss nicht nachträglich verteidigt werden.

Vorbereitung: Anforderungen vor dem Ausschreibungstext klären

Bevor der Ausschreibungstext geschrieben wird, solltest du intern festlegen, welches Konformitätsniveau erreicht werden soll — üblicher Bezugspunkt ist WCAG 2.1 Level AA, wie er auch der EN 301 549 zugrunde liegt. Ohne diese Festlegung bleibt der spätere Ausschreibungstext zwangsläufig unscharf.

Kläre außerdem, wer die Prüfung während und nach dem Projekt übernimmt: der Anbieter selbst, ein externer Prüfdienst oder dein eigenes Team mit einem automatisierten Scan. Diese Rollenverteilung gehört später in den Vertrag, muss aber schon vor der Ausschreibung feststehen.

Sinnvoll ist zudem eine kurze interne Liste der Kernfunktionen, die besonders geprüft werden sollen — etwa Formulare, Checkout oder Navigation. Sie hilft dir später, Angebote inhaltlich statt nur preislich zu vergleichen.

Was konkret in den Ausschreibungstext gehört

Formuliere Barrierefreiheit als eigenen, benannten Leistungspunkt, nicht als Nebensatz in der allgemeinen Qualitätsbeschreibung. Nenne das angestrebte Konformitätsniveau, den erwarteten Prüfumfang und ob eine Dokumentation der Prüfergebnisse zur Übergabe erwartet wird.

Verlange von Anbietern eine Selbstauskunft zu bisheriger Erfahrung mit barrierefreier Umsetzung, idealerweise mit konkreten Referenzprojekten statt einer pauschalen Zusicherung. Ein Referenzprojekt lässt sich mit einem kurzen Scan gegenprüfen, eine Werbeaussage nicht.

Ergänze, falls möglich, eine Frage nach dem eingesetzten Testverfahren: automatisierte Tools, manuelle Prüfung, Tastatur- und Screenreader-Tests oder eine Kombination. Die Antwort zeigt schnell, wie ernsthaft ein Anbieter das Thema tatsächlich angeht.

Frage außerdem nach dem Umgang mit später gefundenen Mängeln: Bietet der Anbieter eine kostenfreie Nachbesserungsfrist innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Übergabe, oder wird jede Korrektur separat abgerechnet? Diese Antwort gehört genauso in den Angebotsvergleich wie der reine Projektpreis.

⚠️
Ist deine Webseite betroffen? Kostenloser BFSG-Schnellcheck – Ergebnis in 30 Sekunden.
Jetzt prüfen →

Angebote bewerten: Barrierefreiheit als eigenes Kriterium

Nimm Barrierefreiheit als eigenständiges Bewertungskriterium in deine Vergabematrix auf, mit einer erkennbaren Gewichtung — nicht nur als Ausschlusskriterium, das nur bei völligem Fehlen greift. Sonst bleibt sie in der Praxis folgenlos, sobald der Preis das entscheidende Argument ist.

Vergleiche die eingereichten Selbstauskünfte kritisch: Ein Anbieter, der konkrete Vorgehensweisen und Referenzen nennt, ist meist verlässlicher einzuschätzen als einer, der nur allgemein „berücksichtigen wir selbstverständlich“ schreibt.

Bei knapper Entscheidung zwischen zwei Angeboten lohnt sich ein kurzer Testzugang zu einem bestehenden Projekt des jeweiligen Anbieters, das du selbst mit einem Scan gegenprüfst, bevor du dich endgültig entscheidest.

Vertrag und Leistungsbeschreibung nach dem Zuschlag

Was in der Ausschreibung als Anforderung stand, muss im Vertrag als konkrete Leistungspflicht wieder auftauchen — inklusive Konformitätsniveau, Prüfumfang und Zuständigkeit für Nachbesserungen. Details zur vertraglichen Absicherung und zur Haftungsfrage zwischen dir und der Agentur behandelt der Beitrag zu Haftung bei BFSG-Verstößen ausführlicher.

Vereinbare eine Abnahmeprüfung vor der finalen Übergabe, die Barrierefreiheit ausdrücklich einschließt, statt sie stillschweigend in einer allgemeinen Funktionsabnahme mitlaufen zu lassen.

Halte außerdem fest, wie mit Inhalten umgegangen wird, die erst nach Projektabschluss entstehen — etwa neue Landingpages oder Kampagnenseiten, die ohne erneute Prüfung schnell wieder aus dem Rahmen fallen.

Achte darauf, dass der Vertrag auch die Übergabe der Prüfunterlagen regelt: Scan-Berichte, Testprotokolle und eine Liste bewusst offen gelassener Punkte gehören zur Übergabe dazu, nicht nur der fertige Code. Ohne diese Unterlagen fehlt dir später die Grundlage, um Weiterentwicklungen sauber daran anzuschließen.

Zwischenprüfungen während der Umsetzung

Warte mit der ersten Prüfung nicht bis zur finalen Abnahme. Ein Zwischencheck nach der ersten funktionsfähigen Version zeigt Mängel, während sie noch günstig zu beheben sind — bevor sich ein Fehler über viele Seitenvorlagen wiederholt hat.

Nimm dafür einen festen Meilenstein in den Projektplan auf, mit klarem Prüfkriterium statt einer vagen Formulierung wie „Barrierefreiheit wird beachtet“. So lässt sich später objektiv feststellen, ob der Meilenstein erreicht wurde.

Bei größeren Projekten mit mehreren Umsetzungsphasen lohnt sich eine Zwischenprüfung pro Phase, nicht nur eine einzige am Ende des gesamten Projekts.

Typische Fehler bei Ausschreibungen

Der häufigste Fehler ist eine Formulierung wie „die Webseite soll barrierefrei sein“, ohne Konformitätsniveau, Prüfmethode oder Nachweis zu nennen. Damit lässt sich später weder ein Angebot fair bewerten noch eine mangelhafte Leistung eindeutig belegen.

Ein zweiter Fehler: Barrierefreiheit wird zwar gefordert, aber nicht bewertet — Anbieter merken schnell, dass ein Kriterium ohne Gewicht in der Praxis keine Rolle spielt.

Ein dritter, oft übersehener Fehler ist das Fehlen einer Regelung für Folgeaufträge: Wird die Webseite später von einem anderen Dienstleister weiterentwickelt, sollte die ursprüngliche Prüfdokumentation übergeben werden, statt bei null anzufangen.

Ein vierter Fehler ist zeitlicher Natur: Wird die Ausschreibung unter starkem Termindruck vorbereitet, fällt Barrierefreiheit oft als vermeintlich verzichtbarer Punkt aus dem Text — mit der Folge, dass sie später als teurer Nachtrag wieder auftaucht. Plane deshalb ausreichend Vorlaufzeit für die Formulierung der Anforderungen ein, statt sie unter Zeitdruck zu improvisieren.

Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt eine praxisnahe Vorgehensweise für Ausschreibungen und ersetzt keine vergaberechtliche Beratung, insbesondere nicht bei öffentlichen Auftraggebern mit eigenen Vergaberegeln.

Häufig gestellte Fragen

Muss Barrierefreiheit in jeder Ausschreibung für Webprojekte stehen?
Rechtlich hängt die Pflicht vom jeweiligen Angebot und der Unternehmensgröße ab. Unabhängig davon ist es sinnvoll, Barrierefreiheit als Kriterium aufzunehmen, sobald absehbar ist, dass die Webseite unter das BFSG fallen könnte.
Welches Konformitätsniveau sollte ich in der Ausschreibung nennen?
Üblicher Bezugspunkt ist WCAG 2.1 Level AA, wie er auch der EN 301 549 zugrunde liegt. Nenne das Niveau ausdrücklich, statt es offenzulassen.
Wie prüfe ich, ob eine Selbstauskunft eines Anbieters stimmt?
Verlange konkrete Referenzprojekte und prüfe eines davon mit einem eigenen Scan, statt dich auf eine allgemeine Zusicherung zu verlassen.
Sollte Barrierefreiheit ein Ausschlusskriterium oder ein Bewertungspunkt sein?
Ein reines Ausschlusskriterium greift nur bei völligem Fehlen. Ein gewichteter Bewertungspunkt sorgt dafür, dass Qualität tatsächlich einen Unterschied im Angebotsvergleich macht.
Was, wenn nur ein Anbieter überhaupt Erfahrung mit Barrierefreiheit hat?
Dann lohnt sich trotzdem eine faire Bewertung der übrigen Angebote, kombiniert mit einer klaren vertraglichen Nachbesserungspflicht für den Zuschlagsempfänger.
Reicht eine Prüfung erst zur finalen Abnahme?
Nicht ideal. Eine Zwischenprüfung während der Umsetzung deckt Mängel auf, solange sie noch günstig zu beheben sind, statt sich über das ganze Projekt zu wiederholen.

Weiterlesen

Recht
Wer haftet bei BFSG-Verstößen: Agentur oder Auftraggeber?
Praxis
Barrierefreiheit umsetzen: Projektplan und Roadmap
Tools
Die besten Barrierefreiheits-Tools 2026
Recht
BFSG-Checkliste für Kleinunternehmen

Ist deine Webseite BFSG-konform?

Finde es in 30 Sekunden heraus – kostenloser Schnellcheck mit sofortigem Ergebnis.

Jetzt kostenlos prüfen →

Wie barrierefrei ist deine Webseite?

Kostenloser Sofort-Check nach WCAG 2.1 und BFSG. Keine Anmeldung, Ergebnis in wenigen Sekunden.

BFSG-Pflicht seit Juni 2025 – Ist deine Seite konform? Kostenlos prüfen
Seit Juni 2025 Pflicht

Warte – deine Webseite könnte gegen das BFSG verstoßen

Abmahnungen bis 5.000 €, Bußgelder bis 100.000 €. Unser kostenloser Scan zeigt dir in 30 Sekunden ob du betroffen bist.

Jetzt kostenlos scannen →