Online-Buchungen, Terminplaner, SaaS-Dashboards – das BFSG gilt auch für deine Plattform. Prüfe die Barrierefreiheit in 30 Sekunden.
Plattform jetzt kostenlos prüfen →Das BFSG erfasst nicht nur klassische Online-Shops, sondern alle digitalen Dienstleistungen im B2C-Bereich. Dazu gehören Online-Buchungssysteme (Termine, Hotels, Kurse, Events), SaaS-Plattformen mit Endkunden-Zugang und Self-Service-Portale. Die Herausforderung: Buchungsformulare, Kalender-Widgets und Dashboard-Oberflächen sind besonders anfällig für Barrierefreiheits-Probleme – komplexe UI, Custom-Widgets und dynamische Inhalte.
Datepicker und Kalender-Widgets sind oft nur per Maus bedienbar. WCAG 2.1.1 verlangt vollständige Tastatur-Bedienbarkeit – auch für Datum/Uhrzeit-Auswahl.
Buchungen über 3-5 Schritte: Ohne Fortschrittsanzeige und ARIA-Landmarks weiß ein Screenreader-Nutzer nicht, wo er sich befindet.
Preise und Verfügbarkeiten ändern sich live – aber ohne aria-live werden Änderungen nicht an Screenreader kommuniziert.
SaaS-Dashboards zeigen Daten in Tabellen. Ohne korrekte <th>-Header und scope-Attribute sind die Daten für Screenreader unverständlich.
Eigene Select-Komponenten ersetzen native HTML-Elemente, haben aber weder role="listbox" noch aria-expanded – unsichtbar für assistive Technologie.
SaaS-Plattformen und Buchungssysteme fallen als "digitale Dienstleistungen" unter das BFSG, sobald sie B2C-Kunden in Deutschland bedienen. Die Komplexität der UI macht Konformität schwieriger als bei statischen Webseiten. Gleichzeitig sind die Nutzer oft besonders auf Barrierefreiheit angewiesen: ältere Menschen buchen Arzttermine online, Menschen mit Behinderung reservieren barrierefreie Hotelzimmer. Ein nicht barrierefreies Buchungssystem schließt genau die Menschen aus, die es am dringendsten brauchen.
Unser Scanner analysiert jede URL gegen 15 WCAG-2.1-AA-Kriterien. Bei SaaS-Plattformen empfehlen wir: prüfe nicht nur die Startseite, sondern auch Login-Seite, Buchungsformular, Bestätigungsseite und Dashboard einzeln. Jede Seite hat eigene Barrierefreiheits-Anforderungen. Der PDF-Report zeigt pro Fehler die exakte Stelle und den Fix.
Das BFSG zielt primär auf B2C-Dienstleistungen. Reine B2B-Plattformen ohne Endkunden-Zugang sind derzeit nicht explizit erfasst. Allerdings empfehlen Experten Konformität auch für B2B – Gerichte könnten extensiv auslegen.
Ja. Als Betreiber der Webseite bist du verantwortlich für die Barrierefreiheit aller Inhalte – auch eingebetteter Widgets. Prüfe ob dein Drittanbieter WCAG-konform ist, und dokumentiere das.
Ja. Der Login ist der Eingang zu deiner Plattform. Wenn er nicht barrierefrei ist, können betroffene Nutzer die gesamte Plattform nicht nutzen. Passwort-Felder, 2FA, Captchas – alles muss zugänglich sein.
Navigiere nur mit Tastatur: Tab zum Widget, Pfeiltasten zum Datum, Enter zum Auswählen, Escape zum Schließen. Wenn das nicht funktioniert, ist der Datepicker nicht WCAG-konform.
Kostenloser Scan, 15 WCAG-Kriterien, Ergebnis in 30 Sekunden.
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