E-Commerce-Shops plattformunabhängig prüfen: Produkt, Warenkorb, Checkout gegen 15 WCAG-Kriterien.
Online-Shop jetzt kostenlos prüfen →Für Online-Händler ist das BFSG seit dem 28. Juni 2025 die wichtigste rechtliche Veränderung seit der DSGVO. Egal ob Shopify, WooCommerce, Shopware, Magento, JTL, Gambio oder Custom-Eigenentwicklung: die Anforderungen sind überall dieselben. Die 5 häufigsten Fehler sind plattform-übergreifend identisch – und das sind die, die Abmahn-Kanzleien aktiv suchen.
Farb- und Größen-Auswahl per Swatch-Klick ist Standard. Aber: wenn der Nutzer Rot wählt, muss der Screenreader "Rot ausgewählt" ankündigen. Ohne aria-live oder role="radiogroup" passiert nichts.
Pflichtfelder nicht ausgefüllt → Rote Rahmen, keine Textmeldung, kein Fokus zurück. Konversionsdesaster und BFSG-Verstoß zugleich.
4,5 von 5 Sternen nur als CSS-Grafik. Screenreader-Nutzer erfahren nichts über die Bewertung – und die ist oft kaufentscheidend.
"Artikel in den Warenkorb gelegt" als Toast ohne aria-live="polite". Blinde Nutzer wissen nicht, ob die Aktion erfolgreich war.
Mehrspaltige Dropdown-Menüs funktionieren per Hover, nicht per Tab. Ganze Kategorie-Bäume sind für Tastatur-Nutzer unerreichbar.
Online-Shops sind die prototypischen B2C-Digitaldienste. Sie fallen ausnahmslos unter das BFSG, sobald Umsatz- oder Mitarbeiter-Schwelle überschritten wird. Verbraucherschutz-Verbände und spezialisierte Kanzleien fokussieren aktuell auf mittelständische Shops zwischen 2 und 50 Mio. € Jahresumsatz – zu groß für die Ausnahme, zu klein für professionelle Audits. Perfekte Zielgruppe für Abmahnungen.
Unabhängig von der Plattform testen wir dieselben Punkte: Startseite, Kategorie-Seite, Produkt-Detail, Warenkorb, Checkout-Schritte. Plattform-spezifische Hilfe findest du unter /bfsg-fuer-shopify, /bfsg-fuer-woocommerce, /bfsg-fuer-shopware.
Ja. Ausnahmen: Kleinstunternehmen (<2 Mio. € UND <10 Mitarbeiter). Ansonsten: volle Konformität gefordert.
Unklar. B2B-Beziehungen sind vom BFSG in § 1 Abs. 3 nicht eindeutig erfasst. Viele Experten empfehlen dennoch Konformität – Gerichte könnten BFSG extensiv auslegen.
Nicht unbedingt. Oft reichen gezielte Fixes: Labels hinzufügen, Fehlerhinweise mit aria-live, Fokus-Management. Kompletter Rebuild nur wenn Grundstruktur kaputt ist.
Nein. Overlay-Tools (accessiBe, UserWay) erfüllen das BFSG nach herrschender Rechtsmeinung NICHT – im Gegenteil, Abmahnungen gegen Overlay-Nutzer sind dokumentiert.
Der Händler als Betreiber. Agenturen haften nur über den Dienstleistungsvertrag (Mängelhaftung).
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