Barrierefreiheits-Erklärung: Pflicht-Seite nach BFSG
Die Barrierefreiheits-Erklärung ist vergleichbar mit Impressum und Datenschutzerklärung: formalisierte Pflicht-Seite mit definierten Inhalten. Sie muss über den Footer verlinkt sein und ist Grundlage für Beschwerden betroffener Nutzer.
Pflicht-Inhalte nach BFSG § 14
1. Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit (vollständig / teilweise / nicht konform).
2. Auflistung nicht-konformer Inhalte und Begründung (z. B. "Archiv-PDFs vor Juni 2025").
3. Kontakt für Feedback (E-Mail, Kontaktformular) zur Meldung von Barrieren.
4. Verfahren bei unzureichender Antwort: Verweis auf Schlichtungsstelle.
5. Datum der Erstellung / letzten Überprüfung.
Schlichtungsstelle
Für Bundesbereich: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim BMAS. Für den privaten Sektor gilt die Schlichtungsstelle der Marktüberwachungsbehörden der Länder – bundeseinheitlich im BFSG geregelt. Adresse und Kontakt: schlichtungsstelle-bgg.de
Formale Anforderungen
Eigene Unterseite mit prominentem Footer-Link ("Barrierefreiheit" oder "Erklärung zur Barrierefreiheit"). URL klar: /barrierefreiheit oder /accessibility. Aktualisierung mindestens jährlich, dokumentiert mit Datum.
Beispielhafter Aufbau
1. Bemühen um Barrierefreiheit (Bekenntnis)
2. Stand der Konformität (teilweise konform, vollständig konform, nicht konform)
3. Nicht barrierefreie Inhalte (Liste mit Begründung)
4. Erstellungsdatum
5. Feedback und Kontaktangaben
6. Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsstelle)
Typische Fehler
Erklärung fehlt komplett. Erklärung generisch ohne konkrete Unzulänglichkeiten. Keine Feedback-E-Mail. Schlichtungsstelle nicht verlinkt. Datum nicht aktualisiert.
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