BFSG-Check für Steuerberater-Webseiten

Mandantenbereich, Kontaktformulare, DATEV-Portal-Links: prüfe deine Kanzlei-Webseite auf 15 WCAG-Kriterien.

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Steuerberater arbeiten in einem vertrauenskritischen Beruf – und die Webseite ist oft der erste Kontaktpunkt. Gerade diese Branche ist BFSG-relevant: Mandanten nutzen Portale, Upload-Tools und Kontaktformulare. Zielgruppe ist breit, inklusive älterer Selbständiger und Rentner mit Sehschwäche. Barrierefreiheit ist hier sowohl Pflicht als auch Differenzierungs-Merkmal.

BFSG-Stolperfallen in Kanzlei-Webseiten

Warum sind Steuerkanzleien BFSG-relevant?

Steuerberatung ist eine digitale Dienstleistung nach BFSG (§ 1 Abs. 3 Nr. 5). Kanzleien mit Online-Formularen, Mandantenportalen und Download-Bereichen fallen eindeutig drunter. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift bei vielen Einzel-Kanzleien – aber sobald eine Sozietät die Schwelle übersteigt, gilt die volle BFSG-Pflicht. Bußgelder bis 100.000 €.

Wie bf-check Kanzlei-Webseiten analysiert

Prüfe: Startseite, Leistungen-Seite, Team-Seite, Kontakt-Formular, Mandantenbereich-Einstieg. Besonders relevant: Formular-Labels im Kontakt-Bereich, Akkordeon-Strukturen bei Leistungen, Fokus-Sichtbarkeit im Menü, Tab-Reihenfolge.

Häufige Fragen zu BFSG für Steuerberater-Kanzleien

Bin ich als Einzel-Steuerberater vom BFSG betroffen?

Unklar aber wahrscheinlich ja. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme (<2 Mio. € UND <10 Mitarbeiter) trifft oft zu, ist aber an beide Kriterien gekoppelt. Im Zweifel konform arbeiten.

Was ist mit DATEV-Portalen?

DATEV als Anbieter haftet für sein Portal. Deine eigene Webseite, die darauf verlinkt oder einbettet, muss trotzdem konform sein.

Muss ich Mandanten-Formulare in Leichte Sprache übersetzen?

Nicht zwingend. Leichte Sprache ist BFSG-AAA und nicht Pflicht. Aber klare, verständliche Formulierung ist Teil von WCAG 3.1 Readable.

Wie oft muss ich prüfen?

Einmal Baseline, dann nach jedem größeren Update. Jahres-Audit ist Standard in regulierten Branchen.

Können Sozietäten ihre Webseite delegieren?

Die Verantwortung bleibt beim Betreiber (§ 2 BFSG). Agenturen können unterstützen, haften aber nicht allein.

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