Accessibility-Overlays: Warum sie das BFSG NICHT erfüllen

Kurz erklärt: Accessibility-Overlays sind JavaScript-Widgets (accessiBe, UserWay, EqualWeb), die per Einblendung Barrierefreiheits-Optionen anbieten (Schriftgröße, Kontrast, Vorlese-Funktion). Sie werden als Einstiegslösung vermarktet, erfüllen aber nach herrschender Rechtsmeinung das BFSG NICHT.

Overlay-Widgets versprechen schnelle Barrierefreiheits-Konformität per Copy-Paste eines Skript-Tags. Die Realität: sie schaffen neue Barrieren, stören Screenreader und sind Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren.

Wie funktionieren Overlays?

Nach dem Einbinden eines JS-Tags erscheint meist ein Button (Rollstuhl-Symbol) am Bildschirmrand. Beim Klick öffnet sich ein Menü mit Optionen: Schriftgröße ändern, Kontrast anpassen, Bilder ausblenden, Tastatur-Navigation "verbessern". Der Overlay-Anbieter verspricht damit WCAG-Konformität.

Warum ist das problematisch?

1. Overlays beheben keine tatsächlichen Probleme – sie kaschieren sie. Fehlende Alt-Texte werden nicht generiert. Schlechter HTML-Code bleibt schlecht.
2. Sie kollidieren mit echten Screenreadern. Blinde Nutzer berichten, dass Overlays ihre JAWS/NVDA-Nutzung stören.
3. Auto-AI-"Korrekturen" wie automatische Alt-Texte sind oft falsch und verwirren Nutzer.
4. Sie verschieben Haftung scheinbar, sind aber rechtlich nicht anerkannt.

Gerichtliche Einordnung

In den USA gibt es mehrere Urteile, die Overlay-Nutzer für nicht-konform erklären (z. B. Murphy v. Eyebobs 2021, diverse ADA-Klagen). In Deutschland gibt es noch keine finalen BFSG-Urteile, aber Fachanwälte warnen einheitlich: Overlays sind keine Konformitätslösung.

Die Overlay-Verbandserklärung 2021

Über 700 Accessibility-Fachleute weltweit haben im sogenannten "Overlay Fact Sheet" (overlayfactsheet.com) erklärt: Overlays lösen das Problem nicht, erzeugen oft neue Barrieren und sind keine Alternative zu ehrlicher Barrierefreiheits-Entwicklung.

Was stattdessen tun?

1. Sauberes HTML-Fundament: semantische Struktur, Alt-Texte, Labels.
2. Iterativer Audit: automatischer Scan + manuelle Prüfung + Screenreader-Test.
3. Browser-Accessibility-Features nutzen: moderne Browser bieten Reader-Modus, Zoom, Kontrast-Filter nativ.
4. Dokumentation: Barrierefreiheits-Erklärung mit Feedback-Weg und Schlichtungs-Hinweis.

Wird geprüft: bf-check erkennt bekannte Overlay-Widgets (accessiBe, UserWay, EqualWeb) und warnt vor deren Nutzung.

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