Makler-Portale, Exposés, Galerien und Kontaktformulare: prüfe deine Webseite auf 15 WCAG-2.1-AA-Kriterien.
Makler-Webseite jetzt kostenlos prüfen →Immobilienmakler trifft das BFSG besonders: Eine Makler-Webseite ist immer ein digitaler B2C-Dienstleistungs-Anbieter – Immobilien-Recherche, Exposé-Ansicht, Kontaktanfrage. Dazu kommt: die Zielgruppe ist demografisch breit, inklusive älterer Interessenten mit Sehschwäche. Barrierefreiheit ist hier nicht nur Pflicht, sondern auch direkter Conversion-Hebel.
Fast jede Makler-Webseite verlinkt Exposés als PDF. Diese PDFs sind fast nie "tagged" (strukturiert) und damit für Screenreader unlesbar. Das ist ein BFSG-kritischer Fehler nach EN 301 549, weil das zentrale Informationsdokument unerreichbar ist.
15 Fotos einer Villa, alle mit Alt-Text wie "IMG_3409.jpg". Eine sehbehinderte Interessentin erfährt nichts über die Räume, den Grundriss, den Zustand. Alt-Texte wie "Wohnzimmer mit Parkettboden und großem Südfenster" sind Pflicht nach WCAG 1.1.1.
Preis-Slider, Kreuzauswahl für Zimmeranzahl, Karten-Filter – viele Makler-Suchfilter funktionieren nur mit der Maus. Tastatur-Nutzer sind komplett ausgeschlossen, was WCAG 2.1.1 verletzt.
Der kritische Conversion-Punkt: das Besichtigungs-Kontaktformular. Viele Makler nutzen Placeholder statt <label>, Pflichtfelder sind nur farblich markiert (WCAG 1.4.1 verletzt), Fehlerhinweise sind nur visuell.
Google Maps oder OpenStreetMap-Einbindungen zeigen die Lage – aber nur visuell. Eine Textbeschreibung der Lage ("Zentral in Hamburg-Eppendorf, 5 Min. zur U-Bahn Hoheluftbrücke") ist Pflicht als Alternative.
Die Immobilienbranche steht unter doppelter BFSG-Beobachtung: Einerseits sind Makler-Portale klassische B2C-Digitaldienste (§ 1 Abs. 3 BFSG), andererseits wenden sich Immobilien-Suchende oft an Makler in Lebensphasen, in denen barrierefreier Zugang kritisch wird (Erstkauf mit Kind, Umzug im Alter, Anpassung nach Krankheit). Eine nicht-barrierefreie Webseite schließt genau die Kunden aus, die am stärksten auf professionelle Makler angewiesen sind. Bußgelder bis 100.000 € drohen.
Prüfe mindestens diese URL-Typen einzeln: Startseite, Angebots-Liste, Einzelnes Exposé (Detail-Seite), Kontaktformular, Über-uns. Der Scanner erkennt Kontrast-Probleme bei Preisangaben, fehlende Alt-Texte in Galerien, Formular-Fehler im Kontakt-Bereich, Tastatur-Blockaden in Suchfiltern und Strukturprobleme in Exposé-Seiten. PDF-Tagging muss zusätzlich manuell in Acrobat oder PAC 2024 geprüft werden – das können automatische Scanner generell nicht.
Ja, sobald du eine Webseite mit Immobilienangeboten betreibst. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme (<2 Mio. € UND <10 Mitarbeiter) greift für sehr kleine Einzelmakler – aber nur, wenn Umsatz UND Mitarbeiterzahl unterschritten sind. Die Verantwortung bleibt trotzdem: auch ausgenommene Unternehmen haften bei expliziten Barrieren.
Wenn du Angebote über iFrames oder Widgets von ImmoScout einbindest, liegt die Barrierefreiheit in der Verantwortung des Portals. Aber: deine eigene Webseite drumherum (Header, Navigation, Kontaktdaten) muss konform sein. Und wenn du eigene Angebote pflegst, bist du voll verantwortlich.
Nicht rückwirkend alle, aber: neue Exposés müssen ab sofort barrierefrei erstellt werden (tagged PDF mit Überschriften-Struktur, Alt-Texten, Reihenfolge). Alte Exposés solltest du priorisieren: aktuelle Top-Angebote zuerst umstellen.
Ein professionelles Audit kostet 1.500–5.000 €. Selbst umsetzen mit bf-check + Code-Fixes: unter 500 € Investition möglich, je nach Webseiten-System. Exposé-PDF-Anpassungen: pro Vorlage 50–150 €.
Adobe Acrobat Pro (kostenpflichtig) oder PAC 2024 (kostenlos, vom Bund). PAC 2024 kann tagged PDFs prüfen und einfache Reparaturen machen.
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