Online-Terminbuchung, Sprechzeiten, Kontaktformulare: prüfe deine Praxis-Webseite auf 15 WCAG-Kriterien.
Praxis-Webseite jetzt kostenlos prüfen →Arzt- und Zahnarztpraxen treffen beim BFSG auf einen besonderen Umstand: Ihre Zielgruppe besteht überdurchschnittlich aus älteren Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen – genau die Gruppen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Eine nicht-konforme Praxis-Webseite ist nicht nur ein Rechtsrisiko, sondern ein Conversion-Desaster bei der wichtigsten Patientengruppe.
Systeme wie Doctolib, jameda, arzttermine.de werden oft per iFrame eingebunden und sind nicht tastaturbedienbar. Wer per Screenreader arbeitet, kann keinen Termin online vereinbaren.
Eine häufige Praxis: die Sprechzeitentabelle wird als Bild-Screenshot eingebunden. Ohne Alt-Text oder HTML-Äquivalent ist sie für Sehbehinderte komplett unerreichbar.
Wenn das Kontaktformular unvollständig gesendet wird, markieren viele Praxis-Webseiten Fehler nur rot – ohne Textmeldung, ohne Fokus-Management, ohne Screenreader-Ankündigung.
Google Maps-Embed zeigt die Lage visuell. Eine textliche Beschreibung ("5 Min. vom Hauptbahnhof, barrierefreier Zugang über Seiteneingang") fehlt oft.
Patientenformulare als PDF zum Download sind fast nie tagged. Blinde Patienten können sie zuhause nicht ausfüllen.
Ärzte bieten digitale Dienstleistungen (Terminbuchung, Online-Sprechstunde, Rezept-Anfragen) im B2C-Bereich – damit fallen Praxis-Webseiten eindeutig unter das BFSG. Die demografische Realität: überproportional viele Patienten sind Senioren mit Sehschwäche, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Anpassungen nach Erkrankungen. Bußgelder bis 100.000 €, dazu Reputations-Risiko in einer vertrauenskritischen Branche.
Scanne: Startseite, Leistungen-Seite, Terminbuchung (wenn vorhanden), Kontakt-Formular, Team-Seite. Besonderes Augenmerk auf Sprechzeiten (sind sie als strukturierter Text oder als Bild?), PDFs (tagged?) und Terminbuchungs-Flow (per Tab erreichbar?).
Ja, sobald die Webseite digitale Dienstleistungen anbietet. Reine Info-Seiten ohne Buchung, Formular oder Kontakt-Funktionalität fallen möglicherweise nicht drunter – aber das ist selten.
Ärzte in Einzelpraxen unterschreiten oft die Umsatz-Schwelle (2 Mio. € p.a.). ABER: Die Ausnahme gilt für Unternehmen – Freiberufler wie Ärzte sind rechtlich unklar positioniert. Im Zweifel: Konformität anstreben.
Als einzige Kontakt-Option ja – aber viele Praxen bieten Terminbuchung, Anamnese-Formulare, Video-Sprechstunde. Jede zusätzliche Funktion erhöht die BFSG-Relevanz.
Für den Doctolib-Teil haftet Doctolib selbst. ABER: der iFrame muss semantisch sinnvoll eingebettet sein, mit Fokus-Management und Überschrift. Die Verantwortung teilt sich.
Nein, BFSG gilt nur für die deutschsprachige Version. Wenn du eine englische Version anbietest, muss sie aber ebenso konform sein.
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